Lars Rauchfuß
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schulze! Sehen Sie es mir nach, wenn ich jetzt eher bei Herrn Goiny anknüpfe, denn ich glaube, es gibt ja nun ganz unabweisbar mindestens zwei Anlässe, weshalb es nötig ist, dass wir dieses Gesetz zur Besoldungsanpassung machen. Das ist einmal natürlich die Verantwortung des Landes, die Beamtinnen und Beamten an der finanziellen, wirtschaftlichen Entwicklung im Land teilhaben zu lassen, sie also amtsangemessen zu alimentieren. Deshalb sind wir als Gesetzgeber gehalten, das Besoldungs- und Versorgungsrecht regelmäßig an die tatsächlichen Notwendigkeiten anzupassen. Das schulden wir unseren Beschäftigten. Es gibt natürlich einen zweiten Punkt – den haben Sie auch angesprochen –: dass wir ein Interesse daran haben, als Arbeitgeber und Dienstherr attraktiv und im Wettbewerb mit den anderen Ländern und dem Bund konkurrenzfähig zu bleiben. Der erste zwingende Schritt dazu ist die Übernahme des Tarifergebnisses von Dezember 2023. Damit vermeiden wir natürlich auch Ungerechtigkeiten zwischen den Statusgruppen bei unseren Beschäftigten, und wir stellen sicher, analog zu den anderen Ländern die Tariferhöhung auch sauber zu übernehmen. Ein positiver Punkt: Schon in diesem Tarifergebnis war der Sockelbetrag von 200 Euro festgeschrieben, den wir jetzt mit Wirkung zum 1. November übernehmen. Das ist ein sehr guter Ansatz, weil sich durch den Sockelbetrag die Erhöhung für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen überproportional auswirkt. Das ist sozial gerecht und deshalb gut und richtig, dass wir das so machen. [Beifall bei der SPD] Dieser erhöhte Betrag wird dann zum 1. Februar 2025 nochmals um 5,5 Prozentpunkte steigen, entsprechend dem Tarifergebnis. Auch hierzu haben wir in den Stellungnahmen positive Rückmeldungen, insbesondere von Personalvertretungen und Gewerkschaften, bekommen, die das sehr begrüßen. Es gibt weitere Punkte im Gesetz. Auch gut und richtig ist, dass mit der Umsetzung auch die Erhöhung des Ruhegehalts für Versorgungsberechtigte, Anwärtergrundbeträge und so weiter folgen. Hinzu kommen Anpassungen von Amts- und Stellenzulagen in zwei Schritten, eine Erhöhung des Auslandszuschlags, eine höhere Vergütung von Mehrarbeit, eine Verbesserung bei der Erschwerniszulage; dort, wo im Bereich von Feuerwehr und Polizei wirklich harte Arbeit geleistet wird, ist das eine Wertschätzung durch das Land Berlin. Wir haben mit dem Gesetz noch viele weitere Stellschrauben angepasst, unter anderem, dass wir nicht mehr als Grundmodell die Einverdienerfamilie zugrunde legen. Das halte ich für einen gesellschaftlichen Fortschritt und eine Beschreibung der Wirklichkeit, dass wir wissen: Etwa zwei Drittel der Paare, auch im öffentlichen Dienst, sind eben nicht Alleinverdiener, sondern mit dem jeweiligen Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam Verdienende. Es gibt weitere Ergänzungen zum Familienzuschlag und so weiter. Dann stellt sich ja zum Abschluss immer die Frage der Bewertung. Jetzt stellen Sie nicht ganz zu Unrecht die Frage: Hätte es nicht vielleicht noch ein bisschen mehr sein dürfen? Darauf würde ich Ihnen gerne mit zwei Punkten antworten. Erstens, durch die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen nur um den Sockelbetrag und die lineare Anpassung erhöhen sich die Kosten schon im nächsten Jahr um 530 Millionen Euro. Wir wissen alle um die Haushaltssituation, und deshalb muss man damit maßvoll umgehen und kann nicht mehr versprechen als drin ist. Zweitens haben wir in den vergangenen Jahren schon viel erreicht. Der Abstand der Berliner Besoldung zur Besoldung im Bund hat sich von 10,2 Prozent im Jahr 2016 auf inzwischen, Ende 2023, 1,9 Prozent reduziert. Das ist der richtige Pfad, auf dem wir sind. Das ist der richtige Weg. Den werden wir auch weitergehen. Der erste Schritt ist heute die Übernahme der Tarifanpassung, weil es notwendig ist und eine Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
