Rolf Wiedenhaupt
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen haben hier einen Antrag eingebracht, der die Stärkung gesetzlicher Mitarbeitervertretungen in landeseigenen Betrieben fordert und eine Zusammenarbeit mit alternativen Vertretungen ausschließt. Es geht um ein Anliegen, das wir prinzipiell verstehen und auch teilen können, nämlich den Schutz und die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Doch lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die für uns entscheidend sind, bevor wir uns diesem Antrag in Gänze anschließen können. Zunächst steht für uns als AfD der Grundsatz im Vordergrund, dass Mitbestimmung und Schutz von Arbeitnehmerrechten eine bedeutende Rolle spielen. Doch wir müssen uns schon fragen: Erfüllt der vorliegende Antrag wirklich das Ziel, eine freie und selbstbestimmte Mitarbeitervertretung zu fördern, oder bewegt es sich zu stark in eine formalisierte Richtung? – Bestehende gesetzliche Regelungen wie das Betriebsverfassungsgesetz oder auch das Personalvertretungsgesetz sind grundlegende demokratische Errungenschaften, die wir selbstverständlich unterstützen. Doch die Frage bleibt, ob jede Art von alternativer Vertretung per se ausgeschlossen werden sollte. Der Antrag betont die Bedeutung einer gelebten Demokratie im Arbeitsleben, was grundsätzlich richtig ist. Allerdings sollten wir hier nicht vorschnell neue Hürden schaffen, die gut funktionierende, eventuell auch alternative Modelle grundsätzlich ausschließen. [Beifall bei der AfD] Denn auch alternative Vertretungen können in manchen Fällen innovative Ansätze zur Lösung innerbetrieblicher Herausforderungen bieten, gerade in einem dynamischen Arbeitsumfeld. Es ist daher für uns essenziell, dass wir diese Punkte zunächst offen und detailliert im Ausschuss diskutieren. Die AfD steht für eine pragmatische Politik, die im Zweifel das Wohl und die Wahlfreiheit der Mitarbeiter an die erste Stelle setzt. Ideologische und formale Einschränkungen ohne klare sachliche Notwendigkeit lehnen wir ab. Die angestrebte Regelung sollte sich nicht in neuen bürokratischen Regelungen und Strukturen verlieren, sondern handlungsfähig bleiben. Kurzum: Wir sind bereit, den Antrag im Ausschuss mit einem offenen Blick auf mögliche Verbesserungen zu prüfen. Wir müssen sicherstellen, dass dieser Vorschlag den tatsächlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter entspricht, anstatt lediglich symbolische Formalitäten zu schaffen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
