Christoph Wapler
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich vorab: An der Intention dieser Initiative ist vieles richtig, und es ist auch wirklich gut, mal den Blick darauf zu richten, wie und in welcher Form die Interessen der Beschäftigten bei den Berliner Landesunternehmen vertreten werden. Zwei Grundgedanken halte ich dabei für besonders wichtig: Zum einen: Ja, Berlin muss Vorbild für Gute Arbeit sein. Gerade in einer Zeit, in der prekäre Beschäftigung um sich greift, in der sich die politische Rechte daran macht, soziale Standards zu schleifen, muss Berlin Standards setzen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Alle Beschäftigten im Land Berlin haben das Recht auf gute Arbeitsbedingungen, auf geregelte Arbeitszeiten, auf Gleichberechtigung und Schutz von Diskriminierung, auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zum anderen – das haben Sie mit Recht gesagt –: Ein wesentliches Element, um Gute Arbeit zu erreichen und zu sichern, ist die betriebliche Mitbestimmung. Die Beschäftigten müssen mitreden und müssen mitentscheiden, wenn es um ihre Arbeitsbedingungen geht. Dafür brauchen sie eine starke Stimme, einen gewählten Betriebsrat, dem das Betriebsverfassungsgesetz die entscheidenden Rechte gibt, um gute Arbeitsbedingungen, faire Entlohnung und Gesundheitsschutz für jeden Beschäftigten im Unternehmen durchzusetzen. Nur so wird auch die soziale, ökologische und digitale Wende in den Unternehmen gelingen. Das gilt für Landesunternehmen genauso wie für Private. Überall gilt: In Betrieben, in denen Mitbestimmung gelebt wird, finden Beschäftigte bessere Arbeitsbedingungen vor, und die Arbeit ist regelmäßig auch produktiver und innovativer. Trotzdem wissen wir – auch das haben Sie mit Recht angesprochen –, dass sich viele Arbeitgeberinnen mit Händen und Füßen wehren, wenn ihre Beschäftigen einen Betriebsrat gründen wollen. Kürzlich hat eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung ergeben, dass jede fünfte Neugründung eines Betriebsrats massiv behindert wird. Ja, die Behinderung kann strafrechtlich verfolgt werden, das schreiben Sie auch in Ihrer Begründung, das geschieht leider oft nicht. Der gesetzliche Schutz der betrieblichen Mitbestimmung ist immer noch viel zu schwach und eine konsequente Verfolgung findet leider immer noch nicht statt. Aber auch unterhalb der Schwelle von Bedrohung und Einschüchterung haben einige Betriebe schon längst filigranere Methoden entdeckt. Sie installieren dann tatsächlich, teilweise mithilfe hochbezahlter Anwälte, solche selbstgeschaffenen Gremien, sogenannte Mitarbeitervertretungen. Die sehen zwar wie Betriebsräte aus, können aber nicht auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes agieren und die Rechte der Beschäftigen geltend machen. Es gab das prominente Beispiel des Hasso-Plattner-Instituts, darüber hat der Tagesspiegel berichtet, und es gibt eben auch die Grün Berlin GmbH, laut Eigenbeschreibung ein landeseigenes Unternehmen mit gemeinnütziger Ausrichtung. Die sogenannte Mitarbeitendenvertretung dort ist nun mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen gewesen, dankenswerterweise von dem Kollegen Sven Meyer, auch von meiner Seite. Die Geschäftsführung dort erklärt unentwegt, dass die Bildung dieser Vertretung einvernehmlich und aus freien Stücken erfolgt sei. Die SenMVKU unter Frau Bonde, was ich besonders bemerkenswert finde, bewertet das auch noch ausdrücklich positiv. Tatsache ist aber, dass eine solche Interessensvertretung über keinerlei gesetzliche Rechte verfügt, wie sie ein Betriebsrat hat, um seinen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und Unternehmensentscheidungen zu sichern. Deshalb: Ja, diese Praxis wirft Fragen auf. Lassen Sie uns das kritisch hinterfragen, am besten nicht nur mit der Geschäftsführung, sondern auch mit den Beschäftigten dort, aber lassen Sie uns auch einmal allgemein einen Blick auf die Landesbetriebe werfen, wo es zum Teil überhaupt keine Betriebsräte gibt. Sie können ja mal Ihren Kollegen Herrn Schmitz-Grethlein fragen, ob es bei der Tempelhof Projekt GmbH inzwischen einen Betriebsrat gibt. Schauen wir doch einmal nach, also nicht nur bei der Grün Berlin GmbH tut die Gründung eines Betriebsrats not und ist übrigens auch immer noch möglich. Insofern lassen Sie uns da für mehr Mitbestimmung weiter vorangehen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
