Sven Meyer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wichtiger denn je – ich glaube, das zeigt uns auch gerade die Geschichte – müssen wir deutlich und klar sagen: Betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie im Arbeitsleben, ist Teil unserer demokratischen Grundordnung und unseres demokratischen Selbstverständnisses. Sie ist eine wichtige und international vorbildliche Errungenschaft. Demokratische Mitbestimmung endet keinesfalls an der Wahlurne; nein, sie durchdringt auch unser Arbeitsleben. Das ist ein hart erkämpfter Erfolg, auf den wir zu Recht stolz sind. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Christoph Wapler (GRÜNE)] Sie wurde unter Willy Brandt unter dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ gestaltet; [Beifall bei der SPD] damals noch mit der FDP – ich glaube, heute nicht mehr denkbar. Darüber hinaus ist sie ein elementares Element für Gute Arbeit und damit auch für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Und nein – das möchte ich hier auch ganz deutlich betonen –, betriebliche Mitbestimmung behindert keinesfalls eine wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs. Ganz im Gegenteil: In mehreren Studien zeigt sich, dass betriebliche Mitbestimmung nicht nur für die Verbesserung im Lohngefüge, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit auch der Arbeitszufriedenheit steht; nein, tatsächlich fördert betriebliche Mitbestimmung auch die Produktivität, und das wirklich in einem erheblichen Maße. Nach mehreren Untersuchungen, beispielsweise des Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung, sind mitbestimmte Betriebe im Schnitt 18 Prozent produktiver. Nicht nur die Produktivität liegt höher, auch die langfristigen Investitionen, und zwar um rund 40 Prozent. Das bedeutet mehr Nachhaltigkeit und Resilienz für die Unternehmen – etwas, das heute, glaube ich, wichtiger ist denn je. Letztlich – und das ist nicht überraschend, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – wirkt es sich, wenn man Mitarbeitende in den Arbeitsprozess stärker miteinbezieht, natürlich positiv für ein Unternehmen aus. Es sind schließlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr Unternehmen tragen, die für ihr Unternehmen tagtäglich einstehen und deren Interesse es natürlich ist, dass es ihrem Unternehmen gut geht und es eine langfristige Perspektive hat. Es sind schließlich ihre Arbeitsplätze. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Und nein, und das will ich hier auch ganz deutlich betonen, betriebliche Mitbestimmung ist im Gesetz keinesfalls eine mögliche Option, es ist kein Nice to have, wie immer wieder gesagt wird: Man kann einen Betriebsrat gründen, es ist ja möglich, und es wäre ein Option. – Nein, es ist ein klar definierter Bestandteil eines Unternehmens. Hier möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Gesetz zitieren, Betriebsverfassungsgesetz § 1, Errichtung von Betriebsräten, Satz 1, also wirklich der Start des Gesetzes: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ein Betriebsrat gehört in Unternehmen, er ist Bestandteil der Unternehmen. Und doch gibt es teilweise immer wieder erheblichen Widerstand in Chefetagen gegen betriebliche Mitbestimmung aufgrund von Ängsten vor Kontrollverlusten, Beschränkungen und natürlich des absoluten Selbstverständnisses: keiner ist besser als man selbst. – Es ist einfach der Versuch, andere abzuhalten. Und so ist auch die Entwicklung betrieblicher Mitbestimmung rückläufig. Während 2017 circa 41 Prozent der Betriebe in Deutschland einen Betriebsrat hatten, sind es heute 3 bis 4 Prozent weniger. In Berlin sind es noch mal 5 Prozent weniger. In Start-ups schätzt man die Anzahl von Betriebsräten in Betrieben auf circa 5 Prozent – eine absolute Katastrophe! Der Widerstand in Geschäftsführungen ist teilweise massiv, mit mehr oder minder verdeckten Drohungen, der Verbreitung von Ängsten und Unsicherheit, falschen Informationen über die Tätigkeit von Betriebsräten. Wenn das alles keine Wirkung erzielt, dann kommt der Vorschlag, doch eine alternative Mitarbeitervertretung zu gründen, nicht auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes mit einklagbaren Rechten, sondern als eine Form des Agreements ohne rechtliche Grundlage oder Absicherung, ohne einklagbare Rechte, als Wohlwollen durch den Arbeitgeber. Ich muss sagen, ich kenne diese Geschichten nicht nur über Dritte aus deren Erzählungen; als ich selbst einen Betriebsrat mitgegründet habe, ist genau das passiert: Es wurden Unsicherheiten geschürt, Ängste, und es wurde versucht, eine alternative Mitarbeitervertretung zu etablieren; in dem Fall zum Glück aussichtslos. Wir konnten den Betriebsrat gründen. Umso wichtiger ist es jedoch, dass das Land Berlin hier seine Vorbildfunktion ausfüllt. Es geht um mehr als um ein politisches Zeichen, es geht um gelebte Demokratie, um den Schutz der Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen. Der im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Betriebsrat ist die legitime Interessenvertretung der Belegschaft und damit auch der Ansprechpartner der Geschäftsführung und nichts anderes. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Genau deshalb nehmen wir auch ein landeseigenes Unternehmen wie die Grün Berlin GmbH in die Pflicht, die nämlich keinen Betriebsrat hat. Das können wir nicht akzeptieren. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Zum Schluss möchte ich mich an dieser Stelle noch bei allen, die sich in Betriebsräten, in Jugendausbildungsvertretungen, in Personalräten und anderen legitimen Gremien engagieren, herzlich bedanken. Ich weiß, wie herausfordernd, wie anstrengend und teilweise zermürbend das ist; aber genau das ist gelebte Demokratie. Daher von dieser Seite herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
