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Christian Gaebler

07.11.2024 Sitzungen 19/55

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ronneburg! Ich oute mich jetzt mal, ich bin kein Spezialist für CEF-Maßnahmen. Deswegen werde ich Ihnen das jetzt nicht im Detail beschreiben können und wollen. Aus dem Beschluss des Gerichtes geht hervor, dass das Gericht durchaus Möglichkeiten für den Senat als Bauherrn an der Stelle sieht, den Bedenken, die das Gericht hatte, durch entsprechende Maßnahmen abzuhelfen. Welche das genau sind, muss mit der Unteren Naturschutzbehörde als der zuständigen Genehmigungsbehörde und am Ende auch mit der Oberen Naturschutzbehörde, die als Fachbehörde diese Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen geäußert hat, abgestimmt werden. Die zwei Wochen sind sicherlich nicht der Zeitraum, in dem wir alle Maßnahmen umsetzen, aber in dem wir zu einer Klarheit kommen, welche Maßnahmen geeignet sind, um beim Gericht erfolgreich einen Abänderungsantrag stellen und nach dem 18. November mit den weiteren Maßnahmen fortschreiten zu können. Das wird sicherlich zu etwas Verzögerung führen, aber wir gehen davon aus, dass es, wie gesagt, gerade für das östliche Tribünengebäude, wo es um insgesamt vier Brutplätze geht, der größte Teil ist in anderen Gebäuden, möglich sein muss. Es sind schon Nistplätze aufgestellt worden, die allerdings nach Einschätzung der Oberen Fachbehörde nicht ausreichend sind. Wir werden uns ins Gespräch begeben, was ausreichend ist, und die entsprechenden Maßnahmen treffen. Sobald dazu nähere Erkenntnisse da sind, werden wir das sicherlich in irgendeiner Form öffentlich machen.

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