Christian Gaebler
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Eralp! Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow, mit der Unteren Naturschutzbehörde, einen Zeitplan aufgestellt für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, in diesem Fall auch CEF-Maßnahmen für den Haussperling. Diese einvernehmlich abgestimmte Zeitplanung ist von der Senatsverwaltung auch so in den Bauzeitenplan eingebaut worden. Dass es dann zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bedenken der Oberen Naturschutzbehörde gab, die diese zwar vorher auch schon mal geäußert hat, die aber die Untere Naturschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde nicht übernommen hatte, ist Anlass gewesen auch für ein Gerichtsverfahren. Das Gericht hat festgestellt, dass hier aus seiner Sicht die Maßnahmen für den Haussperling nicht ausreichend dargestellt sind, sowohl im zeitlichen Ablauf als auch in der Frage der Absicherung der Wirksamkeit. Dabei geht es nicht zwingend nur darum, wann etwas aufgestellt wurde, sondern es geht auch darum, wie man die Wirksamkeit kontrolliert, weil die Obere Naturschutzbehörde bei den verwendeten Sperlingswohnhäusern Bedenken hinsichtlich der Annahme geäußert hat und insofern hier ein Sachverhalt entstanden ist, der gesagt hat, es muss hier nachgebessert werden, und so lange das nicht passiert, dürfen bestimmte Abrissmaßnahmen nicht weiter stattfinden. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass die Abrissmaßnahmen, die das Gericht jetzt vorläufig gestoppt hat, sowieso erst ab dem 18. November geplant waren. Insofern befinden wir uns momentan noch im Bauzeitenplan, und es gibt auch keinen Baustopp. Wir sind allerdings damit beschäftigt zu sehen, wie in den nächsten zwei Wochen eine Perspektive dafür geschaffen wird, die Dinge, auf die das Gericht hingewiesen hat und was zu dem vorläufigen Abrissstopp für einzelne Gebäude geführt hat, auszugleichen. Ich will aber mal darauf hinweisen an dem Beispiel des östlichen Tribünengebäudes, das ja immer besonders im Fokus steht, dass es dort um insgesamt vier Nistplätze für Spatzen geht. Der größte Teil der Nistplätze für die Sperlinge ist im westlichen Tribünengebäude unter dem Dach. Insofern werden wir auch sehen, wie der Bauzeitenplan entsprechend angepasst werden kann, sodass dann auch die vom Gericht für notwendig erachteten Absicherungen mit eingeplant werden können und dann eventuell mit etwas Zeitverlust die Abrissarbeiten auch am Gebäude selbst weitergehen können. Im Moment gehen die Bauarbeiten im Gebäude auch planmäßig weiter. Alles andere werden wir dann sehen, wenn die entsprechenden Auswertungen des Beschlusses des Gerichtes und der entsprechenden artenschutzrechtlichen Fachstellungnahmen vorliegen.
