Christian Hochgrebe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Land führt regelmäßig Rückführungen durch. Ich hatte es eingangs versucht, in der Beantwortung der Ausgangsfrage schon deutlich zu machen, dass sich das Land Berlin beim Thema Rückführungen, erstens, zu humanitären Grundsätzen bekennt und, zweitens, aber selbstverständlich auch Recht und Gesetz durchzusetzen sind und diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch entsprechend zurückgeführt werden müssen. Es gab bereits im letzten Jahr keinen Winterabschiebestopp. Vielmehr hat sich die Koalition im letzten Winter darauf verständigt, priorisiert verurteilte Straftäter und Gefährder zurückzuführen. Dies ist auch erfolgt. Die Abstimmungen, wie im kommenden Winter entsprechend damit umzugehen ist, stehen auf Spitzen- beziehungsweise Koalitionsebene noch aus. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt eine entsprechende Lösung für den kommenden Winter präsentieren.
