Louis Krüger
Da jetzt die Bundesebene schon angesprochen wurde, würde ich fragen: Warum hält der Senat es denn für notwendig, die geltende Rechtslage zulasten der Honorarkräfte an den Berliner Musik- und Volkshochschulen mittels einer Bundesratsinitiative zu ändern, anstatt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – wie in anderen Kommunen – einfach umzusetzen?
