Dr. Ersin Nas
Eigenbedarfskündigungen müssen gründlich geprüft und gegebenenfalls gerichtlich geahndet werden. Wir müssen vermeiden, dass hier Missbrauch betrieben wird. Wenn man das geltende Recht konsequent anwendet, so wird der Missbrauch auch schwer geahndet. Es sei nur auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg verwiesen, wo es nicht als Ordnungsgeld gesehen worden ist, sondern sogar als Straftatbestand. Schauen Sie sich die Entscheidung an, es ist ein Urteil vom 25. September 2024. Aber – meine letzten Sätze –
