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Jan Lehmann

SPD 17.10.2024 Sitzungen 19/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen ins Gedächtnis rufen: In den nächsten zehn Jahren gehen in Berlin mehr als 750 Richterinnen und Staatsanwältinnen in den Ruhestand. Um das in Relation zu setzen: Das sind fast 40 Prozent aller aktuell in Berlin arbeitenden Richterinnen und Staatsanwältinnen. 750 gehen also in den Ruhestand. Gleichzeitig schließen jedes Jahr etwa 600 junge Menschen ihr Rechtsreferendariat in Berlin ab. Das heißt, wir müssen eigentlich von denen etwa 75 pro Jahr überzeugen, ihre berufliche Zukunft in Berlin in der Justiz zu suchen. Das hier vorgeschlagene Modellprojekt zur Justizassistenz ist dabei nur ein kleiner Baustein, aber wir reagieren damit auf den demografischen Wandel in Berlin und bemühen uns, ihn abzufangen. Wir haben uns in der Ausschusssitzung, in der wir diesen Antrag besprochen haben, ausführlich mit der sonstigen juristischen Ausbildung befasst. In einer Anhörung zum Thema wurden dabei diverse kluge und ganz konkrete Vorschläge, wie wir das Jurastudium modernisieren können, gemacht. Mir fehlt jetzt hier die Zeit, alles aufzuzählen, aber jungen Studierenden und Referendarinnen und Referendaren da draußen, die vielleicht gerade zuschauen oder sich das später durchlesen, kann ich raten, sich die Sitzung des Rechtsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 25. September auf YouTube anzuschauen. Das ist tatsächlich nicht langweilig, sogar für Nichtjuristen und sogar für junge Leute. Doch zurück zur Justizassistenz: Sie soll der Justiz von zwei Seiten helfen. Referendarinnen und Referendare sollen ab dem neunten Ausbildungsmonat, also nach der Zivilstation und nach der Staatsanwaltschaft, für sechs bis elf Monate nebenberuflich an einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft arbeiten und nach TV-L bezahlt werden können. Auf der einen Seite erlangen die Referendarinnen und Referendare einen Eindruck von der Arbeit in der Justiz und werden hoffentlich angespornt, später in diesem Bereich zu arbeiten. Auf der anderen Seite werden aber auch die Gerichte entlastet, die junge qualifizierte Arbeitskräfte bekommen. Wir haben es also mit einer Win-win-Situation zu tun. Es kommt hinzu, dass ich ganz persönlich auf bessere Recherchen vor Urteilen hoffe und somit auch auf noch fundiertere und gerechtere Urteile in den Verfahren. Wir beginnen die Justizassistenz als Modellprojekt mit einer kleinen Anzahl von Beteiligten. Zu mehr hat es erst mal nicht gereicht, aber dieses Modellprojekt werden wir dann auswerten und bei Bedarf ausweiten. Bereits jetzt gibt es erste positive Erfahrungen aus anderen Bundesländern, zum Beispiel NRW oder Niedersachsen. Deshalb ist es umso mehr schade, dass wir nur so klein beginnen können, aber wir beginnen damit. Dieser Antrag verwirklicht eine Idee aus unserem Koalitionsvertrag, der sich aber auch schon im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag wiederfand. Erfreulicherweise wurde die Ausschreibung des Modellprojekts von der Justizverwaltung bereits Anfang August veröffentlicht. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die ersten Einstellungen sollten dann schon zum 1. November, also in zwei Wochen, erfolgen können. Ich bin zuversichtlich, dass das Modellprojekt Justizassistenz zu mehr Nachwuchs bei Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten führt, und denke, sie können alle unterstützen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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