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Sebastian Schlüsselburg

LINKE 17.10.2024 Sitzungen 19/54

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Mit diesem Antrag – das ist gerade mehr als deutlich geworden – beweist die AfD einmal mehr, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht – und offensichtlich nicht mal den Beschlussteil ihres eigenen Antrags lesen kann. [Beifall von Jian Omar (GRÜNE)] Denn was die AfD hier fordert, ist nichts anderes als die Errichtung einer Strafkolonie pauschal für alle Drittstaatsangehörigen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland in einem Drittstaat. Das lehnen wir entschieden ab. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Thorsten Weiß (AfD): Ach nee!] Im Unterschied zu Ihnen stehen wir hinter dem Strafanspruch unseres Staates, wenn hier gegen unsere Strafgesetze verstoßen werden sollte, und zwar egal von welcher Person. Was Sie hier gemacht haben, war eine einzige Verachtungs- und Misskreditrede gegen das deutsche Justizsystem. Das ist interessant; das können sich die Beschäftigten dort anhören. Wir weisen das an dieser Stelle zurück. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zurufe von der AfD] Dass Staatsangehörige eines Drittstaats unter Umständen ihre Haft im Heimatland – zuhören: Heimatland! – absitzen, ist bereits jetzt möglich, aber eben in ihrem Heimatland. Warum? – Grundsätzlich steht Strafhaft immer im Spannungsfeld zwischen staatlichem Strafanspruch und der grundsätzlich gebotenen Resozialisierung – ein Fremdwort für Sie. Darum ist es nur möglich, dass jemand seine Haftstrafe in einem Drittstaat verbüßt, wenn der Strafvollzug in einem Drittstaat ebenfalls die Resozialisierung ermöglicht. Die verurteilte Person muss dabei dem Strafvollzug im Drittstaat übrigens auch zustimmen. [Lachen von Jeannette Auricht (AfD)] Die Zustimmungserfordernisse können wegfallen, wenn bei künftig fehlendem Aufenthaltstitel die Resozialisierung einer verurteilten Person nur in dem Staat Sinn ergibt, in dem sie nach Vollzug der Freiheitsstrafe rechtmäßigerweise sich aufhalten kann, also in der Regel im Heimatland. Das differenzieren Sie im Antrag nicht mal. Den Auftrag des Grundgesetzes zur Resozialisierung will die AfD mit ihrem Antrag in die Tonne treten. Die von der AfD im autoritären Fiebertraum imaginierte Strafkolonie würde in eklatanter Weise gegen die Grund- und Menschenrechte der Gefangenen verstoßen. Aber die Verachtung der AfD für die Grund- und Menschenrechte ist ja ein bekannter Fakt. Vielleicht hätten Sie da rechts außen es sogar am liebsten, dass Ihr Straflager in Belarus errichtet werden würde, um als Quelle für Zwangsarbeiter auf der Zwiebelfarm Ihres Kameraden Dornau zu dienen. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Wie dem auch immer sei: Die Linke und die anderen demokratischen Fraktionen werden diesen Antrag ablehnen. Daran hat auch Ihre absurde Rede hier und die Unkenntnis des Textes Ihres eigenen Antrags nichts geändert. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Jan Lehmann (SPD)]

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