Christian Gaebler
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Schmidberger! Wir werden uns natürlich anschauen müssen, ob die vorhandenen Instrumente, monatliche Geldleistungen und Bußgelder, zur Abschreckung ausreichend sind. Generell geht es aber darum, dass wir wollen, dass die Wohnungen an die dafür vorgesehene Bevölkerungsgruppe vermietet werden und nicht, dass wir Geld einnehmen. Insofern müssen wir sehen, wie wir die Kontrollen verschärfen können, sodass wir deutlich früher feststellen, wo es Missbrauch gibt. Ich muss allerdings schon sagen: Wir haben hier zwei Fälle. Der eine ist aus dem Jahr 2015 oder 2016, der nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen Sonderweg geht, den wir so nicht akzeptieren wollen, weshalb wir die entsprechenden Rechtsmittel prüfen. Das Zweite ist eine Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen, die rechtlich nicht verboten ist, sondern wo nur weiterhin nach den Förderungsbedingungen vermietet werden muss. Ob das nicht mehr der Fall ist, ist bisher nicht bewiesen, sondern es gibt Vermutungen, dass Eigentümer, die das kaufen, das dann nicht mehr machen wollen. Aber noch mal: Die IBB hat 2021 und 2023 Prüfungen durchgeführt, und dabei gab es keine Verstöße. Insofern bitte ich, nicht von dem Einzelfall auf das Ganze zu schließen. Wir werden uns um diese Fälle kümmern, wir werden diesen nachgehen. Wir werden sehen, was für Konsequenzen für die Gesetzgebung daraus gezogen werden müssen, aber es gibt keinen massenhaften Fall von Verstößen an der Stelle, und es gibt aus unserer Sicht, bis auf diesen Fall in der Heidestraße, wo wir gerade dabei sind zu prüfen, welche rechtlichen Mittel es gibt, klare rechtliche Mittel, dagegen vorzugehen.
