Christian Gaebler
Im Moment liegt kein Beleg für eine Zweckentfremdung vor. Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen ist keine Zweckentfremdung, solange die Sozialbindung bei der Vermietung eingehalten wird. Es ist ein bisschen kompliziert, aber so ist es. Es gibt aktuell also noch keinen Beleg für eine Zweckentfremdung – außer der Frage, ob dort Wohnungen leer stehen, ohne dass tatsächlich Bautätigkeiten stattfinden. Das ist aber ein ganz anderes Thema als die Frage, ob eine Vermietung nicht zu Sozialbindungskonditionen erfolgt ist. Insofern sage ich, dass wir konkret ermitteln müssen, beziehungsweise: Das Bezirksamt Neukölln ist dabei, und wir unterstützen es da, wo es Unterstützung braucht. Was tatsächlich die Sachlage ist, wissen wir aber nicht. Bisher gibt es ja nur den Bericht der Zeitung, dass den möglichen Käufern angeboten wird, Bußgelder für Zweckentfremdungen zu übernehmen. Es gibt aber auch dafür aktuell keinen Beleg. Insofern verstehe ich die Unruhe, aber wir gehen dem nach. Aus unserer Sicht ist bisher der gesetzliche Rahmen ausreichend, und es liegt auch kein konkreter Beleg für einen Verstoß vor. Es gibt aus unserer Sicht aktuell auch keine anderen Fälle an der Stelle. Die Bezirksämter sind gehalten, dem weiterhin nachzugehen. Ich glaube, dass es sich hier aber auch um einen Sonderfall handelt, der aber im gesetzlichen Rahmen geahndet werden kann.
