Christian Gaebler
Nein. Es gibt solche Umgehungsmöglichkeiten. Sie sind gesetzlich untersagt und müssen dann, wenn sie tatsächlich vorhanden sind, geahndet werden. Bisher gibt es keine Belege, dass das tatsächlich so ist. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Es hat in den vergangenen Jahren auch Prüfungen durch die IBB gegeben, die jedenfalls aktuell keine Verstöße in den Jahren 2021 und 2023 ergeben haben. Insofern muss es ja erst einmal einen konkreten Beleg dafür geben. Das Bezirksamt geht dem nach. Das ist vom Bezirksamt in der BVV auch so bestätigt worden. Wenn es einen Anlass gibt, gesetzlich nachzuarbeiten, dann werden wir den nutzen. Im Moment geht es aber erst einmal darum, den Tatbestand festzustellen, und wenn der so ist, dann gibt es auch die gesetzlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, unter anderem mit monatlichen Zahlungen, die eingefordert werden können, also einer Art Zwangsgeld. Es kann darüber hinaus auch ein Bußgeld verhängt werden.
