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Christian Gaebler

17.10.2024 Sitzungen 19/54

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Nach derzeitigem Kenntnisstand des Senats kann der Fall wie folgt bewertet werden: Laut Wohnungskataster handelt es sich um 40 Wohnungen in der Donaustraße 68 bis 70 b, die alle mit Ende der Förderung zum 31. Dezember 2027 aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung der Aufwendungsförderdarlehen verkauft werden, bis zu diesem Zeitpunkt aber weiterhin der Mietpreisbindung unterliegen. Es hat eine Aufteilung und Umwandlung der Mietwohnungen unter Zustimmung der IBB gegeben. Zum Bezirks- und zum Wohnungseigentum: Sozialwohnungen können nach den gesetzlichen Festlegungen verkauft werden, auch als Eigentumswohnungen, sofern diese als Eigentum errichtet werden. Dies ist auch hier der Fall. Es bestehen aber weiterhin die Bindungen für die Vermietung, und insofern ist eine Vermietung nur an WBS-Inhaberinnen und -Inhaber möglich. Im Falle eines Weiterverkaufs des erworbenen Eigentums hat sich der Vermieter auch an die gesetzlichen Miet- und Belegungsbindungen zu halten. Wenn das nicht erfolgt, können Amtsverfahren eingeleitet und Geldstrafen verhängt werden. Im Werbeprospekt der Verkaufsfirma wird nach unserer Erkenntnis ausdrücklich auf die noch bestehenden Miet- und Belegungsbindungen hingewiesen. Dass dort indirekt zu Verstößen aufgefordert wird, ist uns bisher nicht bekannt. Das Bezirksamt Neukölln, das an der Stelle zuständig ist, geht den Themen aber nach. Für die Kontrolle und Durchsetzung der Belegungsbindung sind die örtlichen Bezirksämter zuständig. Wir sind aber in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Neukölln; da war das gestern auch Thema in der BVV. Insofern werden wir sehen, was jetzt tatsächlich die konkreten Ermittlungen ergeben. Im Zweifel werden dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.

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