Dr. Ersin Nas
– den Ausnahmetatbestand des vorübergehenden Gebrauchsin§559deutlichzuumreißen.DennTatsacheist, dass dieser Tatbestand in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Und Tatsache ist, dass das zu einer unterschiedlichenRechtsanwendung führt. Esistaber ein Bundesgesetz. Und Sie wissen, es gibt Initiativen, diese gesetzlicheRegelunganzupassen. VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: HerrKollege,kommenSiebittezumSchluss – jetzt!
