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Christopher Förster

CDU 26.09.2024 Sitzungen 19/53

Auch wenn ich kein Datum versprechen will, verspreche ich eines: Es wird einen anderen Stil geben. Wir werden nicht, wie zuvor passiert, Gäste in den Ausschuss einladen und bevor die Besprechung losgeht, diese Besprechung dann wieder canceln. Meine Damen und Herren, undvorallemKollegen,diedamalsdabeiwaren:Daswar keine Sternstunde, die wir uns da geleistet haben. Das werden wir uns als Koalition auf jeden Fall nicht erlauben. [BeifallbeiderCDU] Bei einer anderen Baustelle, die uns schon die letzten Jahre begleitet hat, hat die Senatsverwaltung geliefert, nämlichbeider Schuldatenverordnung. Die alte Schuldatenverordnung stammt aus dem Jahr 1994, und die Feststellung, dass diese Verordnung nicht mehr den Gegebenheiten der 2020er-Jahren entspricht, fällt nicht schwer, weil sich einfach vieles geändert hat. Diese Verordnung war älter als manch Abgeordnete in diesem Haus. Deswegen ist es gut, dass sie durch eine moderne Verordnung ersetzt wurde. In die Erstellung der Verordnung wurde die Datenschutzbeauftragte miteinbezogen. EinGroßteildergeäußertenBedenkenwurdeberücksichtigt, und der Verordnungsentwurf wurde entsprechend angepasst. Ich finde, dass das ein wichtiger Schritt ist, denn durch die Verordnung, die zum Schuljahr 2023/2024 in Kraft getreten ist und durch die Digitale Lehr- und Lernmittel-Verordnung flankiert wird, wurden Regelungslücken beseitigt. So klärt die Verordnung beispielsweise, dass private Mailaccounts nicht mehr für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen, wenn es um personenbezogene Daten geht. Besonders schutzbedürftige Informationen müssen Ende-zu-Ende verschlüsselt werden. – IchbelasseesbeidiesenbeidenBeispielenund danke ganz explizit der Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch und ihremHaus, dasssiediesesvernachlässigte Feld endlich umgepflügt hat. Das hat nämlich viel zulangegedauert. [BeifallbeiderCDU] Wichtig ist aber, dass auch in Zukunft schneller nachgebessert wird, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Darauf müssen wir alle ein Auge haben, denndieDigitalisierung schreitet fort, und dies wird auch in unseren Schulen spürbar sein. Daher braucht es dann klare Vorgaben,wiedatenschutzkonformdamitumgegangenwird. Ein Streitpunkt bleibt, wie die Erstellung von Positivlisten für digitale Lehr- und Lerninhalte ausgestaltet sein muss.DieBeauftragtefürDatenschutzundInformationsfreiheit kritisiert hier, dass vonseiten der SenatsverwaltungkeineBeratungerwünschtwarundsiediePrüfkriterien für Softwarelösungen nicht übermittelt bekommen hat. – Das ist so nicht richtig. Die Senatsverwaltung hat der Beauftragten für Datenschutz die Checkliste für digitale Lehr- und Lernmittel übermittelt, und es war auch Thema im Jour fixe zwischen der Senatsverwaltung und der Beauftragten für Datenschutz. Die ausdrücklich nicht abschließende Liste von Medien, die im Unterricht genutzt werden können, ist im Schulportal für alle einsehbar. Grundsätzlich würde ich mir vor allem bei solchen Themen wünschen, dass Sie, Frau Kamp, uns in Zukunft häufigersagen,wasmöglichist,alsdaraufzubeharrenzu sagen,wasnichtgeht. [BeifallbeiderCDU] Ichdenke, da können wir alle noch lernen, und dassollte derAnspruchsein. Im Datenschutzbericht werden auch weiterhin die langen Selbstauskunftszeiten bei der Polizei kritisiert. Dies war auch schon ein Aspekt im Bericht 2021. Die Datenschutzbeauftragtehatrecht,dassdieSelbstauskunftsrechte sowie das Recht auf Löschung elementar sind. Jedoch muss in Betracht gezogen werden, dass die Frist von einemMonatnichthaltbarist.DieshängtmitderQualität und Quantität der Anfragen zusammen, die es nicht ermöglichen,inderkurzenFrist diegewünschtenAuskünftezugeben.DenndieAuskünftesollenund müssendoch substanziiert und vollständig sein. Aus meiner Sicht ist hier eine qualitativ hochwertige Auskunft wichtiger als eineFrist. [BeifallbeiderCDU] Positiv möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass die Bearbeitungsdauer deutlich reduziert wurde und 80Prozent der Anträge nun innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Das Ziel ist, dass die Quote der Anfragen, dieinnerhalbvondreiMonatenbeantwortetwerdenmüssen, weiterhin steigt und schließlich alle Anfragen in dieser Frist dann auch abschließend bearbeitet werden sollen. Eine unrealistisch gesetzte Frist hilft am Ende niemandem. Die Datenschutzbeauftragte äußerte in ihrem Bericht die Vermutung, dass die Auslesung von Handydaten mittels einer Software zur Identitätsfeststellung und Feststellung der Staatsbürgerschaften bei Ausländern Datenschutzverstöße mit sich bringt. – Ich vertraue hier voll und ganz derSichtweisedesSenats,derhierkeinenVerstoßerkennenkann. [BeifallbeiderCDU – BeifallvonJanLehmann(SPD) undJörgStroedter(SPD)] Zudem ist der Name der Software ein Streitpunkt. Ich stehe auch hier an der Seite des Senats, denn das LKA fürchtet, dassbei einemBekanntwerdender Software die Aufklärung von Straftaten vereitelt werden könnte. DiesesRisikowillichunddiesesRisikosolltenwirallenicht eingehen. Zudem wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem LEA und dem LKA gekündigt, da eine EvaluierungzumErgebniskam,dassdieAuswertungmit einer Software keinen Vorteil gegenüber der händischen Auswertung hatte. Dies sollten wir auch berücksichtigen undallezurKenntnisnehmen. Bei einem anderen Aspekt hat die Kritik der Datenschutzbeauftragten geholfen, die Probleme voll und ganz abzustellen. Es geht hier um den Basisdienst Digitaler Antrag und die Nutzung für die Beantragung eines Aufenthaltstitels durch ukrainische Flüchtlinge. Hier wurde bemängelt, dass in der Datenschutzerklärung auch die IKT-Steuerung als Datenverarbeiter von personenbezogenenDatenaufgeführt war, obwohles gar keine Grundlage dafür gab. Vonseiten des LEA wurde die Kritik aufgegriffen.ManüberprüftedieProzesseundveränderte den Text der Datenschutzerklärung. Diese Informationen gemäß DSGVO sind nun klar und deutlich sichtbar und erscheinen auch in einem eigenen Abschnitt, der mit den eingegangenen Daten oder eingegebenen Daten von den Antragstellern als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.IndiesemAbschnittwerdendierechtlichenGrundlagen sowie die verarbeitenden Behörden genannt. Hier war es möglich, voll und ganz die kritisierten Punkte zu übernehmen. Mein Fazit ist: Die Betrachtungsweise, in der wir den Bericht der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Stellungnahme des Senats zusammen besprechen,istsehrhilfreich.Eshilftdabei,Abwägungen zwischen Datenschutz und Anliegen der InformationsfreiheiteinerseitsundberechtigtenanderenInteressender Sachverhalte andererseits viel detaillierter zu verstehen und zu besprechen. Ich finde, das ist wichtig. – Ja, die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine besondere Stellung, die auch absolut zentral ist, dieses hohe Gut zu schützen. Aber gleichzeitig gibt es auch Sachverhalte, die ihre Kritik durchaus kontextualisieren, wie beispielsweise die Bearbeitungszeiten bei den Polizeiauskünften. An anderen Stellen wurde Abhilfe geschaffen, wie zum Beispiel beim Antragsprozess für Flüchtlinge.BeidenVerordnungen,diesichumdieDigitalisierung der Schulen drehen, wird es in Zukunft einen Prozess geben müssen, bei dem man zusammenarbeitet und die bestehenden Regeln unter Berücksichtigung der digitalen Entwicklung weiter anpasst. – Ich freue mich schon auf die Beratung des Datenschutzberichts 2023 – ich habe dort schon reingelesen – und bedanke mich für IhreAufmerksamkeit. [BeifallbeiderCDUundderSPD – BeifallvonStefanZiller(GRÜNE)] VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatdieKolleginWojahndasWort.

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