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Vasili Franco

GRÜNE 26.09.2024 Sitzungen 19/53

VielenDank,FrauPräsidentin! – SehrgeehrteFrauSenatorin! Auch aufgrund der Zustände, die gerade in Tegel herrschen, halten Sie es, so, wie ich Sie jetzt verstanden habe, für unverantwortlich, wie zuvor auch vom CDU-FraktionsvorsitzendenStettnergefordert, [ZurufvonderAfD:Frage!] – ich stelle eine Frage – die Unterkunft in Tegel auszuweiten, und Sie bekennen sich als Senat ganz klar dazu, dafür zu sorgen, dass es dortweniger Unterbringung gibt und die Menschen auf dezentrale Unterkünfte verteilt werden? VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: FrauSenatorin,bitteschön! SenatorinCanselKiziltepe (Senatsverwaltungfür Arbeit,Soziales,Gleichstellung,Integration,Vielfaltund Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter! Wie gesagt, ich würde Tegel lieberheutealsmorgenschließen.Dashatauchfinanzielle Hintergründe. Da wird der Finanzsenator auch zustimmenwollen.EsisteineteureEinrichtung,aberbisher gab es auch keine konstruktiven Alternativvorschläge, wedervomSpiegelnochvomAbgeordnetenOmar. Deshalbnochmal:WiralsBerlinerSenathabenaufgrund dessen entschieden, dass wir die dezentrale Unterbringung voranbringen können. Wir haben im März dieses Jahres – vor einem halben Jahr – 16Standorte ermittelt, wo wir Gemeinschaftsunterkünfte bauen wollen, um Tegelzureduzieren.DasistmitimPlan. Darüber hinaus haben wir etwas größere Unterkünfte in der Prüfung – das sind die drei Standorte Landsberger Allee, Soorstraße und Hasenheide – , um diesem Plan gerecht zu werden und Tegel bis Ende des nächsten Jahres massiv zu reduzieren. Ich kann aber nicht in die Zukunft voraussehen. Eine Prognose istschwer. Sie wissen, wir leben in bewegenden Zeiten. Es gibt internationale Krisen, Konflikte, Kriege. Wie sich die Fluchtbewegungen entwickeln werden, ist schwer vorhersehbar, obwohl wir auch Prognosen machen und anhand dieser Prognosen arbeiten, aber das Ziel ist hier eben die dezentrale Unterbringung, und da sind wir auf jede Unterstützung angewiesen. – Danke! VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: VielenDank! – DamitistdieFragestundefürheutebeendet. Ichrufeauf lfd.Nr.3: StellungnahmedesSenatszumBerichtder BerlinerBeauftragtenfürDatenschutzund InformationsfreiheitfürdasJahr2022 Vorlage – zurKenntnisnahme – Drucksache 19/1457 Dieser Vorgang steht heute auf der Tagesordnung, weil die Stellungnahme des Senats zu demJahresbericht 2022 abgewartet und der Bericht sowie die Stellungnahme zunächstimFachausschussbehandeltwurden. IchbegrüßedieBerlinerBeauftragtefürDatenschutzund Informationsfreiheit, Frau Kamp, im Abgeordnetenhaus underteilezunächstihrdasWort. – Bittesehr! [AllgemeinerBeifall] MeikeKamp (BerlinerBeauftragtefürDatenschutzund Informationsfreiheit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, heute vor Ihnen über meinen Jahresbericht 2022 sprechen zu dürfen, und möchtemichzunächstganzherzlichbeimeinenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die viele und intensive Arbeitbedanken. Der Bericht wurde imMai 2023 veröffentlicht, ein knappes halbes Jahr nach meinem Amtsantritt. Der Großteil der darin behandelten Themen fiel nicht mehr in meine Amtszeit und liegt folglich schon eine Weile zurück. EinigederThemenhabenaberbisheutenichtihreAktualität verloren und verdienen weiterhin Aufmerksamkeit. AufdiesemöchteichimFolgendengenauereingehen. Da wäre zum einen das Thema der Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Bereich der Datenverarbeitung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz bei der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten. Die Datenverarbeitungen in diesem Bereich werden durch die europäische JI-Richtlinie reguliert, die im Berliner Datenschutzgesetz umgesetzt wurde. Nach dem Berliner Datenschutzgesetz kannmeineBehördegegenüberdenBehörden,diefürdie Verfolgung von Straftaten sowie für die Strafvollstreckung zuständig sind, Beanstandungen aussprechen und dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses berichten. Wirksame Anordnungsbefugnisse, etwa zur Anpassung von Verfahren, Berichtigung und Löschung von Daten, wie die Richtlinie sie explizit vorsieht, sind hingegen nicht in das Berliner Datenschutzgesetz übernommen worden. So droht unsere Aufsichtsarbeit stets nur rein politisch verhandelt zu werden, ohne durchsetzbarundjustiziabelzusein. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen,dassdieserZustandnichtdeneuroparechtlichen Vorgaben entspricht und im Rahmen von Beratungenund Stellungnahmen mehrfachandasAbgeordnetenhaus appelliert, das Berliner Landesrecht anzupassen. Inzwischen läuft auch ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland, das dieUmsetzungder Richtlinie indeutsches Rechtin mehreren Bundesländern, einschließlich Berlin, sowie beim Bundbetrifft. Gerade im Bereich der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten treffen unzulässige Grundrechtseingriffe die betroffenen Personen oftmals besonders empfindlich. Kurz vor der Sommerpause wurde das Thema im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz und auch in diesemHauseerneuterörtert.DieSenatsinnenverwaltung hat sich bei dieser Gelegenheit gegen eine AnordnungsbefugnisfürmeineBehördeausgesprochenunddiesunter anderem damit begründet, dass eine solche nicht mit den Zielen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vereinbarsei. DieseBegründungistfür michnichtnachvollziehbar und widerspricht den klaren Vorgaben der JI-Richtlinie, wonach die Abhilfebefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehördenvorallemeinsseinmüssen,nämlichwirksam. [BeifallbeidenGRÜNENundderLINKEN] Häufig geht es in der Aufsichtsarbeit auch darum, systemische beziehungsweise strukturelle Defizite wirksam anzupassen.DieInnenverwaltungschreibtweiter,dassim Bereich von Polizei und Justiz die effiziente Erreichung desZwecksderStrafverfolgungundGefahrenabwehrdas Interesseüberwiege,meinerBehördeLetztentscheidungsundAnordnungsbefugnisseeinzuräumen. Das heißt für mich unterm Strich: Der generische Zweck heiligt sämtliche Mittel. Das lässt nichts Gutes erahnen, inZeiten,indenenwir überdiemassive Ausweitungvon Überwachungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum und die biometrische Gesichtserkennung diskutieren und die VorhabenzuKI und DatenanalyseverfahreninPolizeidatenbanken regelmäßig, wie zuletzt in Hessen gesehen, verfassungsgerichtlicheingefangenwerdenmüssen. Hier bedarf es wirksamer Kontrollmechanismen, die im Übrigen, wie bei jeder anderen öffentlichen Stelle, verhältnismäßig ausgeübt werden müssen und selbstverständlichgerichtlichüberprüfbarsind.Ichkanndahernur erneut an den Berliner Gesetzgeber appellieren, hier Abhilfe zu schaffen und damit dem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Kommission zuvorzukommen. [BeifallbeidenGRÜNENundderLINKEN] Ein weiteres Thema aus dem Jahresbericht 2022, das an Aktualität nicht eingebüßt hat, ist der Berechtigungsnachweis, ehemals auch als Berlin-Pass bekannt. Aufgrund der Coronapandemie wurde die Ausstellung der Berlin-PässezunächstzeitweiseausgesetztundkurzeZeit später vollständig eingestellt. Dies führte dazu, dass die Berechtigten beispielsweise bei Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr dazu angehalten waren, ihren LeistungsbescheidinallerÖffentlichkeitalsNachweisfürdie Berechtigungvorzuzeigen. Uns erreichten sehr viele Beschwerden dazu. Für die betroffenen Personen ist diese Situation häufig extrem unangenehm, da dieser Nachweis beispielsweise auch anderen Fahrgästen nicht verborgen bleibt und die Bescheide eine Vielzahl von Daten enthalten, die für eine Kontrollegarnichtnotwendigsind. Wir konnten seinerzeit bei der BVG und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erreichen, dass die Leistungsbescheide bis zur Entwicklung eines datenschutzkonformen Berechtigungsnachweises in geschwärzter Form mitgeführt werden durften. Gleichzeitig haben wir die Senatsverwaltung umfangreich zu dem Projekt eines digitalen Berechtigungsnachweises beraten. Nun wurde das Projekt, wie ich der Presse entnehmen konnte, unter anderem mit Verweis auf ungeklärte RechtsfragenzumDatenschutzeingestellt. Diese Aussage verwundert mich extrem. Seit anderthalb Jahren beraten wir die Senatsverwaltungen mit hohem Ressourcenaufwandundhabengemeinsammitderfürdie Jobcenter zuständigen Behörde, der Bundesdatenschutzbeauftragten, den datenschutzrechtlichen Rahmen klar abgesteckt. Auf der anderen Seite hingegen blieb die konkrete Projektausgestaltung und deren Machbarkeit jenseits von Datenschutzfragen immer unklar. Unser Vorschlag, zunächst niedrigschwellig und unbürokratisch mit dem Leistungsbescheid QR-Codes zu versenden, die den Nachweis der Berechtigten am Fahrkartenschalter zum Beispiel ermöglichen, wurde nicht aufgegriffen. Häufig wird der Datenschutz für das Scheitern von Projekten verantwortlich gemacht, obwohl eigentlich ganz andere Gründe die Ursache dafür bilden. Dabei ist es gerade in Digitalisierungsprojekten häufig die datenschutzrechtliche Perspektive, diezur Ordnungund StrukturierungvonProzessenverhilft. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir vor einer Woche einen Standardprozess zum Datenschutz veröffentlicht haben. Der Standardprozess bildet einen Leitfaden für die datenschutzkonforme Digitalisierung und soll die Verwaltung dazu befähigen, Datenschutz frühzeitig in Digitalisierungsprojekte einzubeziehen,Prüfungendurchzuführen,KonzepteundUnterlagen zu erstellen und Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Die konkreten Prozessschritte zu den Anforderungen des Datenschutzes knüpfen an das verbindliche Projektmanagementhandbuch hier in Berlin an und geben der Verwaltung in jedem Prozessschritt eines Digitalisierungsprojekts damit Hilfestellung. Wir haben den Standardprozess zusammen mit dem ITDZ entwickelt, und dieser ist sehr positiv aufgenommen worden. Ichkönnteauchsagen,dasserunsförmlichausdenHänden gerissen wird. Wir freuen uns über dieses Feedback und werdendenProzessindenkommendenMonatenbei den verschiedenen Digitalisierungs- und Datenschutzakteuren hier in Berlin weiter bekannt machen und vorstellen. 2022 berichteten wir auch über zahlreiche Fälle aus dem Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Unter anderem haben sich bei uns mehrere Beschäftigte darüber beschwert,dasssieanihremArbeitsplatzmitVideokameras überwacht werden. Beschäftigte können einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur schwer entgehen, und essind sehr hohe Anforderungenaneine solche Überwachung zu stellen, insbesondere darf es nicht zu einer umfassenden Kontrolle aller Tätigkeiten kommen. Meine Behörde griff hier in mehreren Fällen ein und konnte erreichen,dassdieKamerasabgeschaltetwurden.Andere Beschwerden betrafen die Löschung beziehungsweise Vernichtung von Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens sowie die Verarbeitung besondersschützenswerter DateninPersonalakten. Auchin unserem Jahresbericht 2023, den ich letzte Woche vorab veröffentlicht habe, spielen Beschwerden zum Beschäftigtendatenschutz eine große Rolle, ohne dass ich an dieserStellezuweitvorgreifenmöchte. Die digitale Transformation wirft im Hinblick auf den Umgang mit Beschäftigtendaten zahlreiche Fragen auf, und es gibt in diesem Bereich sehr viele Rechtsunsicherheiten. Daher ist es wichtig, dass wir spezifische Regelungen in Form eines neuen Beschäftigtendatenschutzes bekommen. Ein solcher ist bereits seit Jahrzehnten in der Diskussion. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat Anfang 2022 die Forderung nach einem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz wiederholt. Bisher haben wir aber keinen Gesetzentwurf gesehen. Es wäre ein richtiger und wichtiger Schritt, um der zunehmenden Bedeutung des Umgangs mit Daten von Beschäftigten in der digitalen Arbeitswelt Rechnung zu tragen und Regelungen für den Einsatz neuer Technologien wie etwa KI im Beschäftigungskontext zu schaffen. Ich hoffe sehr, dass das Land Berlin Initiativen auf Bundesebene zu einem Beschäftigungsdatenschutzgesetzunterstützt. [BeifallbeidenGRÜNENundderLINKEN] Mit Spannung haben wir im Jahr 2022 die Entwicklung imZusammenhangmiteinemBerlinerTransparenzgesetz verfolgt und wurden doch enttäuscht. Die Einführung eines Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild scheiterte erneut. Auch jetzt wartet Berlin noch auf die Verabschiedungeines modernenTransparenzgesetzes. Es istander Zeit,dassTransparenznichtalsBürde,sondern als eigenes Interesse und öffentliche Aufgabe wahrgenommenundbegriffenwird. [BeifallvonVasiliFranco(GRÜNE)] Das proaktive Veröffentlichen von Informationen bietet der öffentlichen Hand die Chance, ihr Handeln nachvollziehbar zu machen und die Menschen an staatlichen Entscheidungen teilhaben zu lassen. Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Im nächsten Jahr findet in Berlin die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragtenstatt.EswäredocheintollesSignal,wennwirvor der Crème de la Crème der internationalen Access-to-Information-Community ein neues Transparenzgesetz für Berlinpräsentierenkönnten. [BeifallbeidenGRÜNENundderLINKEN] MachenSiedasproaktiveVeröffentlichenvonstaatlichen InformationeninBerlinzumStandard! – VielenDankfür IhreAufmerksamkeit! [BeifallbeidenGRÜNENundderLINKEN – VereinzelterBeifallbeiderCDU,derSPDundderAfD] VizepräsidentinDr.BaharHaghanipour: Vielen Dank, Frau Kamp! – Für die Besprechung steht denFraktionenjeweilseineRedezeitbiszuzehnMinuten zu.InderBeratungbeginntdieFraktionderCDU. – Bitte schön,HerrAbgeordneteFörster,SiehabendasWort!

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