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Rolf Wiedenhaupt

AfD 12.09.2024 Sitzungen 19/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1 Million E-Roller sind in Deutschland unterwegs – 800 000 in Privathaushalten, 200 000 in Flotten. Allein in Berlin im Jahre 2023 hatten wir 26,9 Millionen Fahrten mit gemieteten und gesharten E-Rollern in dieser Stadt. Das zeigt zunächst, dass offensichtlich der E-Roller ein probates, ein sehr angenommenes Verkehrsmittel ist und auch ein gutes Stück Mobilität in dieser Stadt darstellt. Aber wir wissen natürlich auch alle um die Gefahren, die damit verbunden sind. Viele Menschen wenden sich an uns und beschweren sich über diese Gefahren. Gestern im Ausschuss hatten wir auch vom Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein die Darstellung darüber oder von FUSS e. V. Schauen wir uns das Unfallgeschehen an, das die bayerische Versicherungswirtschaft gerade noch mal aktuell dargestellt hat, dann sehen wir zwei Bereiche: erstens, dass die in privaten Händen kaum Unfälle machen. Das Unfallgeschehen konzentriert sich auf die Flottenfahrzeuge. Da haben wir zwei Bereiche, um die wir uns kümmern müssen. Das eine ist das Abstellen der Roller, das gefährliche Abstellen auf Bürgersteigen, und das andere ist das gefährdende Fahren mit den Rollern. Im vorliegenden Antrag befassen wir uns mit dem Fahren mit dem Roller. Geregelt wird das in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, einer Bundesverordnung, die aber gerade überarbeitet wird, und deshalb ist es jetzt Zeit für den Senat und für die Senatorin, Vorschläge zu machen, Ideen, wie diese Verordnung verändert werden muss. Wir haben zwei wichtige Änderungen, die wir dem Senat mit auf den Weg geben wollen. Erstens: Die bisherige Regelung sieht vor, dass jeder mit 14 Jahren ohne jegliche Kenntnisse der Regeln des Straßenverkehrs ein solches Fahrzeug benutzen kann und mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde durch die Stadt fahren kann. Das ist für uns ein grober Fehler. Wir fordern, dass in der Verordnung für das Fahren Mindestkenntnisse der Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtend eingeführt werden. Dabei ist für uns die Mofa-Prüfbescheinigung ein adäquates Mittel. Da muss man keine aufwendige Fahrprüfung mit Selberfahren machen, aber man muss die Kenntnisse haben, um sich im Verkehr bewegen zu können – und damit verbunden auch das Heraufsetzen des Mindestalters auf 15 Jahre. [Beifall bei der AfD] Das Zweite ist das wichtige Anzeigen der Richtungsänderung, was viele mit der Hand auf dem E-Scooter machen mit der Folge, dass dieser instabil ist und umfällt und man sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei einem großen Anteil der Unfälle ist genau dieser Tatbestand ein Fall. [Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig!] Die Verordnung sieht im Moment vor, dass nur freiwillig Blinker an diesen E-Rollern angebracht werden, und deshalb fordern wir verpflichtend, dass in dieser Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgenommen wird, dass jeder E-Roller ein solches elektrisches System haben muss. Übrigens: Wer in den letzten Tagen mit offenen Augen durch die IFA gegangen ist – dort gab es mehr als 20 Anbieter von E-Rollern –, der hat gesehen, dass die das auch alle vorsehen. Wir müssen es nur verpflichtend auf die Straße bringen, und deshalb müssen wir das jetzt in die Verordnungsveränderung einbringen. [Beifall bei der AfD] Der dritte Punkt unseres Antrages beschäftigt sich mit einer stärkeren Kontrolle von Fehlverhalten. In § 14 dieser Verordnung werden die Ordnungswidrigkeiten aufgezeigt, richtig aufgezeigt, aber von den Ordnungsämtern wird das nicht verfolgt und kann auch großenteils gar nicht verfolgt werden, weil es sich um fahrende Fahrzeuge handelt. Deshalb sagen wir: Damit eben nicht mehr rechtswidrig auf dem Bürgersteig gefahren wird, der CDU-Spitzenkandidat in Brandenburg betrunken durch die Gegend trudelt, muss die Polizei stärker auftreten. Wir müssen, und das ist unser Vorschlag, die Fahrradstaffel, die wir haben und die ein gutes Werk ist, gerade auch im Bereich der Fahrräder, natürlich, ebenfalls für die E-Roller mit einsetzen. Die sind auf der Straße. Sie können die E-Scooter auch anhalten, die Leute zur Disziplin bringen und damit auch eine präventive Wirkung auswirken, denn wenn die E-Rollerfahrer sehen: Wir können nicht mehr mit diesen Ordnungswidrigkeiten durchkommen –, dann werden sie sich auch selber disziplinieren. Das heißt, wir können das Fahren von E-Rollern sicherer gestalten, wir brauchen kein Verbot von E-Rollern, und andererseits können wir die Gefährdung der Menschen herabsetzen. Ich denke, das ist – heutzutage nennt man es – eine Win-win-Situation. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen. – Herzlichen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der AfD]

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