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Jan Lehmann

SPD 12.09.2024 Sitzungen 19/52

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Das bunte Geschenk, Kollege Schlüsselburg, ist nicht so meine Sache, auch nicht bei dem Thema. Aber bei diesem Antrag sind wir uns in der Tat in vielen Dingen einig. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Rechtsangelegenheiten am 3. Juli 2024 betonte der Kollege Schlüsselburg, dass Geldwäsche kein Kavaliersdelikt ist – das hat er heute wiederholt –, sondern schwerste Kriminalität. Darin sind wir uns einig. Wir alle wissen, wie wichtig die Bekämpfung von Geldwäsche ist, denn sie ist die wesentliche Grundlage für die organisierte Kriminalität. Ebenso sind sich alle, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, einig, dass Deutschland in diesem Bereich nicht genug tut. Die hier geforderte Erweiterung der Meldepflichten wäre prinzipiell auch tatsächlich eine Möglichkeit, mehr gegen Geldwäsche zu tun. Wie erwähnt ist aber ein Vorstoß wie der vorliegende bereits einmal im Bundestag gescheitert. Auch das hatte Kollege Schlüsselburg versucht darzustellen und auch im Rechtsausschuss deutlich erklärt. Ich verstehe und ich bedaure zutiefst, dass die Linke auf der Bundesebene gerade keine so große Rolle spielt, aber hier deshalb die Bundespolitik mit einem Antrag, der schon einmal gescheitert ist, über das Berliner Abgeordnetenhaus machen zu wollen, geht dann doch zu weit. Das muss nicht sein. Nichtsdestotrotz hat die Justizsenatorin Dr. Badenberg bereits die Bereitschaft signalisiert – Kollege Herrmann hat es auch erwähnt –, sich bei der Justizministerkonferenz und beim Bundesministerium der Justiz umzuhören, ob ein weiterer Versuch Erfolg haben könnte. Ich selbst habe aber nicht zu viel Hoffnung, denn das Bundesministerium der Justiz und der Bundestag arbeiten gerade an einem umfangreichen eigenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, und in diesem Entwurf ist sogar ein eigenes Bundesamt für den Kampf gegen Geldwäsche vorgesehen. So ist das auch international üblich. Für Berlin soll es sogar positiv gesehen eine Immobilientransaktionsdatenbank geben. Der Kollege Schlüsselburg wies vorhin zu Recht auf die Grundstücksgeschichten hin. Was aber nicht in dem Gesetzentwurf steht, der da gerade verhandelt wird, ist die hier vorgeschlagene Änderung in § 44 Geldwäschegesetz, und das, obwohl es zu diesem Thema eine Anhörung gab. Das heißt doch, dass sich das Bundesministerium der Justiz ausführlich mit der Thematik beschäftigt hat und der zuständige Ausschuss auch und sich trotzdem wissentlich und willentlich gegen eine entsprechende Änderung entschieden hat. Daraus schließe ich, dass es im Bundestag gerade keine Mehrheit für diese Änderung gibt und eine Bundesratsinitiative in diesem Sinne hier keinen Sinn hat. Doch während es noch eine gemeinsame Zustimmung im Ausschuss gab, haben die Grünen auch im Bundestag den Beschluss erst mal verzögert. Welche Gründe dafür oder dagegen sprechen, kann dahinstehen. Wichtig ist, dass der Bundesgesetzgeber unter Führung der SPD stark entschlossen ist, gegen die Geldwäsche vorzugehen. [Beifall bei der SPD] Eine Bundesratsinitiative dazu zu starten, wird keine Erfolgsaussicht haben, und es ist jetzt der gänzlich falsche Zeitpunkt. Warten wir also ab, wie sich die neuen Bundesgesetze auswirken und lassen Sie uns dann noch mal über eine Änderung sprechen, Kollege Schlüsselburg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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