Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption: Das sind die Hauptbetätigungsfelder der organisierten Kriminalität. Straftäter verdienen damit Riesensummen schmutzigen Geldes, und diese werden dann durch die Straftat der Geldwäsche reingewaschen. Sie werden also beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust. Am Ende ist nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Das Geld wird im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern. Am Ende einer „erfolgreichen“ Geldwäschehandlung kann zum Beispiel niemand mehr nachvollziehen, dass ein Haus in Mitte der Person X gehört und mit Geld aus Drogenhandel finanziert wurde. Der Kampf gegen die Geldwäsche ist deswegen zweierlei. Erstens, ist er der Kampf gegen die organisierte Kriminalität, und zweitens ist er eine Voraussetzung für gute Stadtentwicklung. Denn Grund und Boden unserer Städte dürfen nicht zur Beute von Kriminellen gemacht werden. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich freue mich, dass Berlin bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Bekämpfung der Geldwäsche und bei der Vermögensabschöpfung Erfolge erzielt hat. Rot-Rot-Grün hat zwischen 2017 und 2023 die Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt gestärkt und mit der Abschöpfung von 77 Immobilien der organisierten Kriminalität begonnen. Wir haben im Abgeordnetenhaus beschlossen, dass diese Immobilien nicht mehr meistbietend versteigert werden, sondern für das Gemeinwohl verwendet werden sollen. Wir haben die Koordinierungsstelle Organisierte Kriminalität geschaffen und vieles mehr. Ich freue mich, dass dieser Weg auch von der CDU-SPD-Koalition fortgesetzt wird. [Beifall bei der LINKEN] Wenn wir diesen Weg jetzt fortsetzen, müssen wir bestehende Hemmnisse beim Kampf gegen Geldwäsche abbauen. Eines dieser Hemmnisse wird von unserem Antrag adressiert; es ist § 44 Absatz 1 Satz 2 des Geldwäschegesetzes. Worum geht es? – Es schränkt die Möglichkeiten der Geldwäscheaufsicht, bei den Notarinnen und Notaren geldwäscheverdächtige Sachverhalte an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden, wesentlich ein. Notarinnen und Notare dürfen danach nämlich insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen nur bei positiver Kenntnis von einer Geldwäschehandlung eine Meldung machen. Das müssen wir ändern oder besser gesagt zurückändern, denn bis zum 1. August 2021 gab es diese Einschränkung nicht. Zwei Drittel der damaligen Verdachtsmeldungen bei der Taskforce des Präsidenten des Landgerichts kamen aus dem Bereich der Gesellschaftsgründungen oder ‑übertragungen. Der Bundesrat hat auch auf Druck Berlins hin den Bundestag schon einmal aufgefordert, diese Streichung vorzunehmen, leider erfolglos. Ich will an dieser Stelle gar nicht spekulieren, welcher Immobilienlobbyist da auf Bundesebene wen beeinflusst hat. Fakt ist: Wir müssen hier weiter Druck auf den Kessel bringen. – Deswegen war dieser Punkt auch Teil der Amtsübergabe von Justizsenatorin Professor Dr. Kreck an Senatorin Dr. Badenberg. Sehr geehrte Frau Senatorin! Wenn ich Sie persönlich ansprechen darf: Ich schätze sehr, dass auch Sie den Kampf gegen die organisierte Kriminalität und auch den Kampf gegen die Geldwäsche zu einem Ihrer Schwerpunkte gemacht haben. In dieser Woche haben Sie wiederum mit einer Bundesratsinitiative ein Hemmnis, nämlich den Zeugenschutz, in den Blick genommen, und deswegen möchte ich Sie und die Koalition hier und heute herzlich einladen, unserem Antrag zuzustimmen, ihn neben Ihre Bundesratsinitiative zu legen, eine schwarz-doppelrot-grüne Schleife herumzubinden und dann gerne mit mir zusammen nach nebenan zur Bundesratspräsident Manuela Schwesig zu bringen. Ich werbe um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]
