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Dr. Matthias Kollatz

SPD 12.09.2024 Sitzungen 19/52

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Schneller-Bauen-Gesetz ist ein Gesetzentwurf, der bundesweit Aufmerksamkeit findet, übrigens überwiegend positive, und ein Signal darstellt für die Zukunft. Wir gucken jetzt gegenwärtig viel in die USA. Da haben wir die Diskussion: Gibt es Signale für die Hoffnung, dass trotz aller Schwierigkeiten mehr gemacht wird, hier in unserem Fall mehr gebaut wird? Und da gibt es auch die politische Konkurrenz, die grundsätzlich alles mies macht. Ein Signal für einen positiven Weg in die Zukunft ist das, was die ganz große Mehrheit auch der Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf so sieht. Und es ist, so leid es mir tut, Herr Otto, ein Stück weit auch eine Alternative zu einer negativen Orientierung an der Vergangenheit. Es ist doch nicht so, dass die Situation, die wir jetzt haben, gut und befriedigend wäre. Das ist sie nicht. Wir haben die Situation – ich nehme jetzt mal etwas, was nicht aus dem Wohnungsbau ist, kann aber auch viele Beispiele aus dem Wohnungsbau nehmen, wenn Ihnen das recht wäre –: Es ist weder gut noch richtig, geschweige denn normal oder von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht, dass nicht einmal 2 Kilometer Straßenbahn an der Turmstraße neun Jahre dauern. Das ist nicht so, und deswegen ist es so: [Zuruf von Andreas Otto (GRÜNE)] Der Gesetzentwurf, der hier trotz aller Schwierigkeiten ein mutiger Gesetzentwurf ist, der wird – – Diese Grundidee des Gesetzes ist ja in verschiedenen Spannungsfeldern, und ein Spannungsfeld wird eben sein die Auseinandersetzung mit den Beharrungskräften in den anstehenden Beratungen, Beharrungskräften, die ausgesprochen nullsilbig auf die Frage reagieren, wie denn der Rückstand des Neubaus von Wohnungen und insbesondere von preiswerten Wohnungen aufgeholt werden kann. [Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] Wir haben dort einen riesigen Rückstand. Wie kann der denn aufgeholt werden? [Zuruf von der LINKEN] Deswegen: Die Grundidee will ich mal umschreiben mit rascher und nicht lascher. – Es geht um ein verbindliches Fristenkonzept, was nicht bedeutet, dass etwas ignoriert wird, was nicht bedeutet, dass etwas nicht geprüft wird. Aber auch, wenn es nicht dem Berliner Brauchtum entspricht, dem bisherigen Brauchtum, geht es darum, dass es in sehr verbindlichen Zeiten und auch viel schneller als bisher geschieht, und das ist möglich. Alle Verwaltungen sollen deswegen auch in der Vorphase großer Vorhaben bereits zu einem Starttreffen eingeladen werden, damit sie umgehend ihre Vorbereitungen starten können. Wenn die formalen Fristen laufen, müssen sie sich rasch und verbindlich äußern. Aussitzen und Nachfordern in den letzten Minuten soll es weniger, möglichst gar nicht mehr geben. Das ist tatsächlich eine Zielsetzung. Das hat nichts damit zu tun, dass etwas weniger wichtig ist, sondern es hat viel damit zu tun, dass es rechtzeitig eingebracht wird und auch so, dass man das Ziel nicht aus den Augen verliert und nicht die Verzögerung zum Ersatzziel erklärt. Das Spannungsfeld zwei, in dem dieser Gesetzentwurf sich bewegt – darauf ist noch gar keiner eingegangen –, ist die Grundidee eines neuen Bundesbaugesetzes, das auf die Verschlankung von zu erarbeitenden Dokumenten setzt und befristet auf die Befreiung von Vorschriften, und zwar von sehr vielen Vorschriften bis 2027, um den Rückstand des Neubaus von Wohnungen und das Umwandeln von Gewerbebauten in Wohnungen in Gemeinden mit Bedarf aufzuholen. Das heißt, auf Bundesebene, das hat das Bundeskabinett beschlossen, gibt es zumindest in der Analyse eine ganz ähnliche Erkenntnis, dass es nämlich einen Riesenrückstand gibt, den es aufzuholen gilt, insbesondere in den sogenannten A-Städten in Deutschland, von denen Berlin naturgemäß die größte ist. – Dasselbe Ziel, eine andere Methode. Das Gesetz soll bis Ende 2024 im Bundestag beschlossen werden. Wir werden sehen, wie sich die Parteien dort positionieren. Die Grundidee dort ist, Herr Otto, dass ein ausdrücklicher Beschluss der Kommune – bei uns in Berlin wird bislang, so weit, wie es möglich ist, die Gemeinde im Sinne des Baugesetzbuches auf der Bezirksebene abgebildet – erforderlich ist, wenn von der Befreiung von Vorschriften nach dem neuen § 246e Gebrauch gemacht wird. Das heißt, die Kommune entscheidet dann: Jawoll, ich setze dieses Projekt um. – Wir werden sehen, und wir werden insbesondere sehen, wie Sie sich dazu positionieren. [Katalin Gennburg (LINKE): Das kann ich Ihnen gleich sagen!] Das Spannungsfeld drei hat sich gerade noch so ein bisschen als Querschläger aus einer aktuellen Diskussion zur Verwaltungsreform ergeben. Wer verwaltungsinterne Prozesse zukünftig um eine verwaltungsexterne Parallelstruktur erweitern will, zum Beispiel durch Klagen einer Behördenebene gegen die andere, der wird keinen Rückstand beim Wohnungsbau aufholen, sondern der wird weiter zurückfallen. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Wer soll denn bauen?] Bei Klageverfahren, zu denen es bei Stellenbesetzungen, zum Beispiel durch unterlegene Bewerberinnen und Bewerber, kommen kann, schicken die Gerichte per Vordruck eine Mitteilung, dass von Maßnahmen abgesehen werden solle, bis das Gericht entschieden hat. – Bei den ohnehin gut beanspruchten Gerichten wird dann eine Verzögerung von zwei Jahren pro größerer Baumaßnahme eingebaut. Ich freue mich auf die Beratungen. Wir werden eine große Anhörung durchführen. Im Rahmen dieser großen Anhörung wird es darum gehen, dass auch alle, die dort konstruktive Vorschläge haben, gehört werden. Ich sage auch zu, dass wir alles sorgfältig prüfen. An einem Punkt will ich noch etwas zu Herrn Otto sagen.

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