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Christian Gaebler

12.09.2024 Sitzungen 19/52

Also ich verstehe ja Ihre Ungeduld, aber Sie hätten einfach einen Moment warten müssen. Ich komme zu dem Thema auch noch. Und ich sehe auch nicht den Natur- und Artenschutz als Hauptproblem. Das Hauptproblem sind unsere langen, verschlungenen und nicht immer gut organisierten Verwaltungsprozesse. Das ist der Punkt, den wir angehen wollen und zwar unabhängig davon, ob es um Denkmalschutz, Artenschutz oder irgendetwas anderes geht. Wir müssen unsere Prozesse so organisieren, dass sie erstens transparent sind, dass sie zweitens nachhaltig und wirksam sind und dass sie zum Dritten berechenbar sind. Genau das ist das Ziel, ein integrierter Lösungsansatz, dass wir alle Phasen und Themenbereiche des Bauens im Fokus haben – alle! – und dass es eben ein Bündel aus gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen gibt. Im Rahmen des Schneller-Bauen-Gesetzes haben wir über 50 Änderungen in zehn Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung sowie im untergesetzlichen Teil, den wir Ihnen begleitend auch zur Kenntnis gegeben haben, über 70 Arbeits- und Prüfaufträge für die Berliner Verwaltung mit folgenden Zielen: Anpassung von Bundesgesetzen, Anpassung weiterer Landesgesetze, dazu eine Vorbereitung und Prüfung, Optimierung von Prozessen und Rahmenbedingungen, aber vor allen Dingen – und das steht, glaube ich, auch im Mittelpunkt der Diskussionen, die wir sicherlich noch weiter führen – klare Zuständigkeiten und die Durchsetzung gesamtstädtischer Interessen. Wir haben einen breiten Beteiligungsansatz gewählt, um Wissen zu generieren und Akzeptanz für den Prozess zu fördern. Wir haben Bezirke mit einbezogen, landeseigene Wohnungsunternehmen, mehrere Senatsverwaltungen, Kammern, Verbände aus allen Bereichen. Weit über 700 Ideen wurden auf diesem Weg formuliert. Wir haben dann mit dem Referentenentwurf eine Verbändeanhörung durchgeführt, an der sich 28 Fachkreise und Verbände beteiligt haben. Nun kommt von verschiedenen Seiten die übliche Reaktion: zu schnell, zu weitgehend, so nicht und vor allen Dingen nicht in dem Bereich. Das „Aber“ steht im Zentrum. Da will ich Ihnen sagen: Der Geist, der stets verneint, hilft hier nicht weiter. Er beseelt vor allem die Opposition. Aber ich möchte Sie wirklich dringend bitten: Wir haben hier ein gemeinsames Problem. Die Berliner Verwaltung leidet unter diesem Geist, und sie leidet vor allen Dingen an den unklaren Zuständigkeiten. Da werden Anträge und Stellungnahmen monatelang nicht bearbeitet, eigene Prioritäten gesetzt. Das Behörden-Pingpong ist ermüdend, übrigens nicht nur für die Antragsteller und für die Bürgerinnen und Bürger, auch für die Mitarbeitenden in der Verwaltung ist das ermüdend. Die leiden genauso darunter. Das zu Negieren und zu sagen: Na, hier gibt es ja jetzt einen Angriff auf den Natur- und Artenschutz oder auf den Denkmalschutz oder auf was auch immer. –, das geht fehl. [Zuruf von Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE)] Lieber Herr Altuḡ! Schauen Sie sich das Gesamtwerk an, schauen Sie sich an, was wir alles adressieren. Dann werden Sie zum einen zugeben müssen, dass hier mitnichten der Natur- und Artenschutz als Hauptproblem gesehen wird, sondern dass wir bei allen Bereichen gesagt haben, dass wir Fristen einführen und überlegen müssen, was wir für Sonderregelungen brauchen. Wir müssen klarstellen – da dachte ich, sind wir uns einig –, dass Wohnungsbau und soziale Infrastruktur ein zentrales öffentliches Interesse sind, was es in den verschiedenen Fachgesetzen auch ernst zu nehmen gilt, dass also bei einer Abwägung, wenn ich in einem Gesetz stehen habe „besonderes öffentliches Interesse lässt Ausnahmen zu“, dass Wohnungsbau und soziale Infrastruktur einen solchen Tatbestand darstellen. Nicht mehr und nicht weniger haben wir hier an der Stelle gemacht. – Ich komme aber gleich noch mal dazu. Wir wollen, dass von Anfang an besser geplant wird. Das ist übrigens auch etwas, was uns die Naturschutzverbände mit auf den Weg gegeben haben, mit denen wir einen durchaus konstruktiven Austausch hatten, dass sie nämlich gesagt haben: Je früher unsere Belange mit einbezogen werden, desto besser finden wir Lösungen, mit denen am Ende dann auch etwas realisiert werden kann. Dieses haben wir uns zu Herzen genommen. Deswegen wollen wir die Bauantragskonferenz für größere Bauvorhaben machen. Deswegen wollen wir die Auftaktkonferenzen für Planungsvorhaben machen. Deshalb haben wir übrigens auch den Prüfkatalog der Bauaufsicht wieder erweitert. Das heißt, wir haben sozusagen eine Liberalisierung rückgängig gemacht, indem wir sagen, der Prüfkatalog der Bauaufsicht soll wieder den Artenschutz und das Niederschlagswasser und Regenwasser umfassen, um genau das sicherzustellen, dass frühzeitig hier etwas eingebunden wird. Das haben die Naturschutzverbände übrigens ausdrücklich begrüßt, Herr Altuğ. Da können Sie gerne noch mal nachfragen. Insofern scheint doch nicht alles in dem Gesetz schlecht zu sein. Zur Klärung von Zuständigkeiten der Hauptverwaltung: Ich habe vorhin gesagt, wenn es eine gesamtstädtische Aufgabe ist, dann muss man auch die Mittel zur Umsetzung haben. Und wenn es für Projekte eine Gesamtzuständigkeit gibt, dann muss am Ende auch gesamtstädtisch entschieden werden auf der Senatsebene, was dort gemacht wird, nach den entsprechenden Zuarbeiten der Fachbehörden von Bezirk und Landesebene. Das ist hier umgesetzt in diesem Gesetz. Auch im Naturschutzgesetz, im Wassergesetz und Straßengesetz sind diese Klärungen in der Hinsicht erfolgt. Ziel ist eine höhere Effizienz bei Vorhaben, die jetzt schon in der Federführung der Hauptverwaltung liegen. Das ist keine Entmachtung der Bezirke, sondern genau das, was Sie auch immer fordern, nämlich Klärung von Verantwortlichkeiten und Trennung dann an der Stelle auch von Verantwortlichkeiten. Vielleicht noch zwei kleine Punkte, weil Sie hoffentlich dann schon im Detail noch mal sehen werden, welche Regelungen welche Folgen haben. Wir haben in Berlin als einziges Bundesland in der Bauordnung eine Vorschrift, dass die Raumhöhe mindestens 2,50 Meter zu betragen hat. Alle anderen Bundesländer haben 2,40 Meter. Warum? Das weiß ich nicht. Das konnte mir auch niemand erklären. Wir haben jedenfalls gesagt, dann machen wir es jetzt so wie die anderen Bundesländer mit 2,40 Meter. [Andreas Otto (GRÜNE): Mein Vorschlag!] – Ja, genau! – Herr Otto hat das auch schon mal angeregt. Insofern sehen Sie, es ist nicht alles schlecht in diesem Gesetz, auch aus Sicht der Opposition, wenn schon Ihre Sachen da mit eingeflossen sind. Aber ein anderes Thema, das vielleicht auch die Opposition interessiert, ist ja immer gerne das Thema Umwandlung von Büros in Wohnungen. Auch hier haben wir eine Bestimmung drin, die die Umwandlung von Büros in Wohnungen erleichtern soll. Das ist auch ein klares Signal dafür, dass wir auch im Bestand möglich machen wollen: mehr Wohnen, weniger Leerstand. Zum integrierten Ansatz des Schneller-Bauen-Gesetzes gehört neben den gesetzlichen Änderungen auch ein untergesetzliches Maßnahmenpaket. Das hatte ich gesagt. Das werden wir im Weiteren bearbeiten. Da geht es um die Anpassung an Bundesgesetze, an Landesgesetze, Einführung von Einvernehmenszustimmungsfiktionen, Beteiligungsverfahren, Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bezüglich Planreife, und wir müssen auch im Kleinen mal sehen: Wo können wir denn eingreifen, wenn zum Beispiel eine Stadträtin in einem Bezirk sagt: Ich entwidme eine nicht mehr genutzte asphaltierte Wendeschleife nicht, weil ich den Wohnungsbau auf dieser Wendeschleife nicht haben will? – Dann muss es eine landesweite Durchgriffsmöglichkeit geben, weil das in keiner Weise das gesamtstädtische Interesse nach mehr Wohnungen widerspiegelt. Insofern bitte ich bei den weiteren Diskussionen, die wir im Abgeordnetenhaus haben, die Sie auch dankenswerterweise mit einer großen intensiven Anhörung untersetzen wollen, dass Sie wirklich sagen, was konkret welche Folgen hat, die Sie gut oder schlecht finden, was Sie an Änderungsvorschlägen haben. Diese pauschale Diskussion, das Schneller-Bauen-Gesetz ist schlecht, weil es den Naturschutz schleift, hilft nicht weiter, wird übrigens dem Gesetz auch nicht gerecht, und ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir alle gemeinsam nach den besten Lösungen suchen. „Suchet der Stadt Bestes“, dieses Jeremia-Wort ist, glaube ich, immer ein guter Hinweis, an dem man sich orientieren sollte, und dann kann die eine oder andere Sache vielleicht auch tatsächlich in die falsche Richtung gedacht sein oder Ähnliches, aber wer gesamtstädtische Steuerung ernst meint, wer den Wohnungsbau tatsächlich beschleunigen will, und wer Natur- und Artenschutz und Denkmalschutz eben nicht als Verzögerungsinstrument sieht, sondern als elementaren Bestandteil einer beschleunigten Prüfung und Abwägung versteht, der oder die kann nicht alles so lassen wie es ist. [Beifall von Jan Lehmann (SPD)] Wir legen mit dem Gesetzespaket konkrete Maßnahmen vor. Sie sollten sie sorgfältig prüfen und bewerten, und wenn Sie andere oder bessere Ideen haben, formulieren Sie sie. Pauschale Ablehnung ist nicht sachgerecht und hilft vor allen Dingen nicht bei der notwendigen Beschleunigung des Wohnungsbaus und bei der Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit einem für sie guten Zuhause. [Beifall von Mathias Schulz (SPD)] Der pragmatische Ansatz mit vielen kleinen Schritten ist, glaube ich, der bessere, als auf den großen Wurf zu warten. Darauf warten wir schon sehr lange. Deshalb schneller planen, schneller genehmigen, schneller bauen heißt: Schneller ein neues Zuhause für Berlinerinnen und Berliner schaffen. Das will dieser Senat, das will dieses Gesetz voranbringen, und dazu bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. [Beifall bei der SPD und der CDU]

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