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Sandra Khalatbari

CDU 12.09.2024 Sitzungen 19/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion, die Drucksache 19/1868 „‚Auf den Lehrer kommt es an!‘ Lehrerberuf in Berlin wieder attraktiv machen“, habe ich mir natürlich in Gänze durchgelesen und musste danach erst mal tief durchatmen. Schon die Tatsache, dass es offensichtlich – siehe Überschrift – auf die Lehrerin nicht ankommt, spricht Bände, zumal der Anteil weiblicher Lehrkräfte im Land Berlin bekanntermaßen hoch ist. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von der AfD: Och, nein!] Ich erspare mir und uns allen, auf alle 13 Ihrer aufgeführten Punkte, auf die vielen Einzelheiten des Antrags einzugehen, da das natürlich ein tagefüllendes Unterfangen werden würde. Aber kurz vorab: Das Bild, das Sie von den Lehrkräften in Berlin zugrunde legen, hat sehr wenig mit der Realität zu tun. In Teilen ist es meines Erachtens sogar diskriminierend und es zeigt mir, dass Ihr Antrag von wenig Sachkenntnis getrübt ist. Das leitet auch hinüber zu Ihrem Antrag, nehmen wir mal Ihre Nummer 1. Der Abbau von Bürokratie und die Entlastung der Lehrkräfte ist ein kontinuierliches Ziel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Zum Beispiel können Schulen in ihrer Eigenverantwortung schon seit geraumer Zeit zugewiesene Lehrkräftestunden für den Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und –sozialarbeitern oder Schulassistenz umwandeln. Zu Ihrem Punkt 2: Viele Eltern arbeiten bereits engagiert auf Grundlage des Schulgesetzes mit in den schulischen Gremien, in den Fördervereinen, in den Fundgruben, in den Essens- und Verkehrsausschüssen und so weiter. Sie fordern die Inpflichtnahme von Eltern, [Thorsten Weiß (AfD): So ist es!] haben aber wohl vergessen, dass Eltern vielleicht auch arbeiten gehen müssen. Somit ist eine pädagogische Mitwirkung von Eltern am Vormittag beziehungsweise Nachmittag nur bedingt zur zeitlichen Entlastung der Lehrkräfte geeignet. Eine Freiwilligkeit, das Angebot der Mitwirkung zu nutzen, muss einfach bestehen bleiben. Zu Ihren Nummern 3 und 5: Ihnen dürften schon § 62 und § 63 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes bekannt sein, ebenso die Arbeit der Krisenteams an den Schulen, die aktuell überarbeiteten und aktualisierten Notfallpläne, die an jeder Schule vorliegen und klare Handlungsoptionen aufzeigen – Opferschutz hat übrigens immer oberste Priorität – und die Schulhilfekonferenzen – das heißt Kooperation mit dem Jugendamt, mit dem SIBUZ –, die konkrete Hilfestellung durch Schulersatzprojekte in Berlin und Brandenburg in der Kooperation vereinbaren. All das ist der Alltag in einer Berliner Schule und muss nicht von Ihnen gefordert werden. [Beifall bei der CDU und der SPD] Zu Nummer 8, da haben Sie gerade gemerkt, alle haben sehr tief geschluckt: Die „Beendigung der radikalen Inklusion“. Allein schon der Begriff „der radikalen Inklusion“ will ich jetzt hier einfach mal – – Ja, ich bin sprachlos. Dem Recht auf inklusive Bildung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention folgt das Berliner Schulgesetz in § 2 Absatz 1. Dort wird das Recht auf eine zukunftsfähige, diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung festgeschrieben. [Thorsten Weiß (AfD): Das ist rechtlich nicht bindend!] Über dieses Gesetz, über dieses Recht wollen Sie sich mit Ihrer Fraktion, mit Ihrem Antrag doch wohl nicht stellen? [Thorsten Weiß (AfD): Nee, wir wollen das ändern!] Zu Ihrer Nummer 12 „langfristige Bindung der Lehrkräfte“ ist zu sagen, dass zum Beispiel Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bereits durchgeführt werden mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit des schulischen Personals zu erhalten und zu fördern. Jede Region verfügt über ein Gesundheitskonzept, das laufend evaluiert und fortgeschrieben wird. Es gibt den betriebsmedizinischen Dienst, der allen Beschäftigten zur Betreuung und Beratung zur Verfügung steht, das AMZ der Charité. Es gibt sogar personenbezogene Angebote zur Stressbewältigung, zur Selbstregulation der mentalen Gesundheit im Sinne der Prävention, Verhaltensprävention vonseiten der SenBJF. Für ältere Lehrkräfte gibt es zudem bis zu zwei Altersermäßigungsstunden und auch die stundenweise Freistellung in Verbindung mit dem Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto. [Ronald Gläser (AfD): Die Krankmeldungen haben wir trotzdem!] Ich möchte zuletzt kurz zu Ihrem Punkt 13 darauf hinweisen, dass es übrigens auch sogenannte Lehrerzimmer nicht mehr gibt, denn wir haben multiprofessionelle Teams. [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Wir reden von gemeinsamen Teams mit Erzieherinnen und Erziehern, mit Schulsozialarbeitern und so weiter und so fort. Ich habe viele Jahre in Schule gearbeitet – Herr Präsident, ich weiß, die Redezeit ist beendet –, ich weiß, wovon ich rede. Ich habe das tagtäglich mitgemacht. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Diesen Antrag können wir so in dieser Form nicht unterstützen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]

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