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Iris Spranger

12.09.2024 Sitzungen 19/52

Ich habe Ihre Frage schon sehr genau verstanden, aber wir bewegen uns hier im Bundesrecht, und wir haben selbstverständlich alle Unterlagen. Ehe eine Einbürgerung genehmigt wird, werden über alle Ebenen hinweg die Kontrollen geführt. Das wird gemacht. Insofern verstehe ich Ihre Frage nicht, dass Sie nicht verstanden haben, was ich gesagt habe. Gehen Sie mal in einen digitalen Antrag rein. Schauen Sie sich an, was dort abgefragt wird. Bei denjenigen, die in den Bezirken die Vorgespräche geführt und dann ihre ganzen Unterlagen hingegeben haben, hat es sehr lange gedauert. Trotzdem ist es digital nicht anders, als wenn du früher beim Bezirk den Antrag gestellt hast. Deshalb: Wir befinden uns im Bundesrecht. Wir haben mit den einzelnen Verwaltungen, Bund, Länder, ganz klare Anforderungen, und die stehen in diesem digitalen Antrag drin. Erst, wenn alles eingereicht wird, wenn alles geprüft ist, kommt die Einbürgerung.

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