Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Aydin! Die Umwandlungsverordnung, die sich auf § 250 BauGB stützt, ist eines der erfolgreichsten ordnungspolitischen Instrumente der letzten Jahre und führt tatsächlich zu einem drastischen Rückgang des stadtweiten Umwandlungsgeschehens. Seit März 2015 wird die Anwendung der Umwandlungsverordnung nach § 172 BauGB und seit August 2021 die Umwandlungsverordnung § 250 BauGB durch ein Monitoring begleitet. Die Ergebnisse des Jahresberichts 2023 liegen jetzt vor, und wir können feststellen, dass im Jahr 2023 nach § 250 BauGB für 529 Wohnungen Anträge gestellt wurden. Für 144 Wohnungen wurde eine Genehmigung zur Umwandlung erteilt. Das ist deutlich weniger als in den vergangenen Jahren. Allein im Jahr 2021 gab es noch Umwandlungen von 28 783 Wohnungen. Insofern sehen wir, dass diese Maßnahme greift, [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] die ja das Ziel hat, dem Markt in einem angespannten Wohnungsmarkt keine Mietwohnungen zu entziehen. Diese muss auch weiter erhalten bleiben. [Katina Schubert (LINKE): Das hat unsere Senatorin gemacht!] – Ja klar! Es ist ja nicht alles schlecht gewesen. [Beifall von Dr. Matthias Kollatz (SPD)] Im Ernst, ich glaube, das ist ein Instrument, das auch hier im Parlament breit getragen wird, auch im Senat, in unterschiedlichen Besetzungen. Deshalb, glauben wir, soll das auch weiter so sein. [Beifall von Dr. Matthias Kollatz (SPD)] Dass das Antragsgeschehen nach § 250 BauGB so gering ausfällt, liegt auch daran, dass der Genehmigungstatbestand bezogen auf die Veräußerung von Wohnungen an Mieter wesentlich strenger gefasst ist als im § 172. Die Bezirke fordern nämlich für die Genehmigung der Umwandlung die Vorlage notariell beurkundeter Kaufverträge von zwei Dritteln der Mieterinnen und Mieter. Das heißt, wenn eine Umwandlung erfolgt, dann soll sie tatsächlich auch vorrangig an Mieterinnen und Mieter gehen, die in dem Gebäude wohnen, wenn diese ihre Wohnungen erwerben können oder wollen. Wenn nicht, ist diese Zweidrittelregelung aber eine, die dann, glaube ich, eine hohe Hürde legt. Ich möchte noch kurz etwas zum § 172 sagen. Da geht es um die sozialen Erhaltungsgebiete. In den sozialen Erhaltungsgebieten wurden im Jahr 2023 noch 79 Anträge für Umwandlungsgenehmigung gestellt. Im Jahr 2024 haben wir tatsächlich im ersten Halbjahr gar keine Anträge. Insofern wirkt auch da das Umwandlungsverbot sehr gut und schützt Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung.
