Lars Düsterhöft
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal in diesem Jahr beraten wir über die Frage, wie die Menschen, die staatliche Unterstützung bekommen, den Berechtigungsnachweis, ehemals Berlin-Pass, für das Berlin-Ticket S bekommen sollen. Eines ist klar: Das jetzige System ist gescheitert. Selbst im optimalen Fall dauert die Ausgabe des jetzigen Berechtigungsnachweises mindestens vier Wochen – vier Wochen, in denen die Menschen nicht Anspruch auf das Berlin-Ticket S haben. Es kostet uns pro Jahr – schöne Grüße an die Haushälter hier in der Runde! – 7,8 Millionen Euro, diesen Berechtigungsnachweis auf diesem Wege auszugeben. 7,8 Millionen Euro! Nur dank der derzeit geltenden Übergangsregelung, welche besagt, dass der einfache, geschwärzte Leistungsbescheid als Beleg akzeptiert wird, ist es in den letzten Monaten ruhig geworden um dieses Thema. Alle Versuche der Senatsverwaltung, eine Lösung zu finden, bei welcher die Ausgabe des Berechtigungsnachweises nicht bei einem Amt liegt, sind gescheitert. Alle IT-gestützten Verfahrensideen sind am Datenschutz gescheitert. Der Datenschutz macht diese Lösungen unmöglich. Deshalb will ich ganz deutlich sagen, auch in Richtung des Regierenden Bürgermeisters: Auf den Senat kommt eine unschöne Aufgabe zu. Er muss spätestens, Herr Regierender Bürgermeister, [Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Ja!] in diesem Herbst entscheiden, wie in Zukunft der Berechtigungsnachweis ausgegeben werden soll. Ich erwarte, wir erwarten, dass dies geklärt wird und zum 1. Januar 2025 dementsprechend dann auch angewandt wird. Ausschließen tut sich eine zentrale Lösung. Wer meint, dass man beispielsweise das LAGeSo zur zentralen Anlaufstelle für aktuell 542 646 anspruchsberechtigte Personen erklären könnte, sollte sich das noch mal gut überlegen. Das macht übrigens pro Werktag 2 144 Menschen. Überlässt man das den zwölf bezirklichen Sozialämtern, macht das immer noch 178 Menschen pro Werktag pro Sozialamt. Aus meiner Sicht gibt es deshalb nur zwei Lösungsvarianten. Erstens: Alle Sozialämter, alle Wohngeldstellen, das Landesamt für Geflüchtete und selbstverständlich alle Berliner Bürgerämter geben den Berechtigungsnachweis zukünftig aus beziehungsweise verlängern diesen wieder. Somit würde sich die Last auf möglichst viele Schultern verteilen, und es würde nicht zu einer Überlastung eines einzelnen Amtes kommen. Es ist klar, dass wir dann den alten Berlin-Pass wieder einführen müssen, aus Pappe, mit Bild, mit Stempel, ohne erneutes Antragsformular, ohne Plastikkarte, ohne einen absurden Verwaltungsapparat im Hintergrund und ohne eine Wartezeit von derzeit mindestens vier Wochen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Oder – und das ist meine mittlerweile favorisierte Lösung, umso mehr ich mich damit beschäftige – wir schaffen dieses ganze Bürokratiemonster einfach ab und machen die derzeitige Notlösung zur Dauerlösung; sprich, der geschwärzte Leistungsbescheid gilt dauerhaft als Nachweis, mehr nicht. Das würde uns Kosten in Höhe von 7,8 Millionen Euro sparen, wir würden keine BVG, keine S-Bahn, kein Bürgeramt überlasten. Wir würden die 542 646 anspruchsberechtigten Personen nicht zusätzlich durch die Gegend schicken oder sie beim Amt in einer Schlange stehen lassen. Die einzige Kröte, die wir dafür schlucken müssten, wäre, dass die Menschen in Zukunft tatsächlich mit dem Leistungsbescheid unterwegs sind. Das ist eine Sache, die wir im Ausschuss beraten sollten und dann hoffentlich zu einer guten Lösung gemeinsam mit den Senat kommen. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der SPD – Beifall von Burkard Dregger (CDU) und Johannes Kraft (CDU)]
