Martin Matz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Zunächst einmal stelle ich fest, dass wir bei dem Thema jetzt mit den Grünen einig sind. Das müssen wir auch mal festhalten, nachdem wir jetzt ein, zwei andere Debatten gehabt haben. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wir sind weniger einig aber natürlich mit dem, was die AfD hier heute vorgetragen hat und was sie mit dem Antrag bezweckt. Denn zunächst mal ist das Ganze, was wir hier jetzt durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht haben, das gerade in Kraft getreten ist, erst mal ein Grund zur Freude, denn es gibt in Deutschland zehn Millionen Menschen, mehr sogar, die ohne eine deutsche Staatsbürgerschaft hier leben. Wir haben gerade vor Kurzem, als wir hier im Plenum über Wahlrecht für alle diskutiert haben, die Thematik gehabt, dass auch 20 Prozent der hier lebenden Menschen nicht wahlberechtigt sind, weil sie die Staatsangehörigkeit nicht haben. Von unserer Seite aus haben wir damals festgestellt, dass sich das auch schwer rechtlich sauber ändern lässt, aber dass – dazu hat auch das Bundesverfassungsgericht den Weg gewiesen – es dadurch, dass es mehr deutsche Staatsangehörigkeiten gibt, sehr wohl auch einen Weg gibt, diese fehlende Repräsentation zu heilen. Darunter sind natürlich jetzt ganz viele Menschen, die auch darauf gewartet haben, dass sie eine doppelte Staatsangehörigkeit beantragen können, weil sie sich eben doch trotz langen Lebens in unserem Land davor gescheut haben, ihre andere ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Deswegen ist es auch an der Stelle eine gute Reform. Da teile ich auch nicht die Kritik des Kollegen Dregger daran, sondern das ist etwas, was ganz konkret im Zusammenleben bei uns in unserer Stadt hilfreich ist. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Nun gibt es hier immer diese Begrifflichkeiten vom „Verramschen“ der Staatsbürgerschaft oder so etwas, bloß weil es jetzt ein bisschen kürzere Fristen gibt und etwas andere Wege, die hineinführen. Doch ist es so, dass wir ja in diesem überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrecht auch etwas anderes drin haben, nämlich dass zur Einbürgerung ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört. Auch das ist ein wichtiger Punkt, denn auch in der Reform wird zur Abwehr von extremistischen und antisemitischen Denkweisen bei Personen bei der Einbürgerung mehr als vorher an verschiedenen Stellen im Gesetz getan. Dazu gehört sogar, dass bis zu zehn Jahre nach einem Täuschungsversuch die Einbürgerung wieder zurückgenommen werden kann. Also der ganze Grundvorwurf, der dahinter steckt, ist im Ansatz falsch. Deswegen ist es eine richtige Idee, dass man den Weg in die Staatsangehörigkeit erleichtert. Während die AfD hier noch agitiert, haben sich die SPD und hat sich die Bundesregierung schon längst auf den Weg gemacht zu einem Einwanderungsland, das wir sowieso die ganze Zeit schon sind mit einem modernen Einbürgerungsrecht. Das gehört dann auch untrennbar dazu. Das gibt es somit jetzt hier. – Vielen Dank, dass wir die Gelegenheit hatten, das noch mal klarzustellen. [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
