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Katalin Gennburg

LINKE 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Vielen Dank, Herr Franco! Können Sie noch mal was dazu sagen, was den Vorwurf anbelangt, das Gesetz sei rechtswidrig, weil der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt ist, weil man nämlich zum Beispiel im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Maßnahme betrachtet? Und können Sie uns auch sagen, warum Sie sich dann enthalten?

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