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Katalin Gennburg

LINKE 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition legt uns heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Grünanlagengesetzes zur Beschlussfassung vor, dringlich. Ich lege mich fest: Die Koalition plant damit einen ganz direkten Angriff auf die Stadt der Freiheit, und alle Menschen, die in Berlin schon mal schöne Partys in Parks gefeiert haben und Fans von Raves im öffentlichen Raum sind, werden jetzt hier vor eine neue Situation gestellt. [Zurufe von der CDU und der AfD] Es ist völlig unklar, wie Sie hier zukünftig mit den Grünanlagen umgehen. Das ist ein krasser Angriff auf die Freiheit der Berlinerinnen und Berliner, und es bedeutet auch, dass Sie den Rückschritt wollen zu einer Politik des 20. Jahrhunderts. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Wir reden hier heute darüber, dass Sie aus dem Grünanlagengesetz ein Polizeigesetz machen wollen, und das mit erheblichen rechtlichen Bedenken. Wir erinnern uns: Seit Jahren will die CDU die eigene vermeintliche Härte demonstrieren, indem sie den Görli zum Problempark erklärt. Wir erinnern uns an Herrn Henkel, den damaligen Innensenator, oder Herrn Geisel, der auch den Görlitzer Park in Geiselhaft genommen hatte. In jeder Sitzung wird Herr Wansner nicht müde, noch mal auf den Görli zu verweisen. Ich will sagen: Es handelt sich eben nicht nur um eine Lex Görli, sondern das Gesetz bezieht sich auf alle Grünflächen in Berlin. Es kann in allen Grünanlagen angewendet werden. Möglicherweise könnte auf den Görli auch der Mauerpark folgen, der Monbijoupark und der Treptower Park, und ich werde Ihnen auch sagen, dass es dafür schon konkrete Beispiele gab. Als Linke sagen wir klar Nein. Wir waren in der Abstimmung übrigens die einzige Fraktion, die Nein gesagt hat. [Zuruf von der CDU] Wir werden also vielleicht demnächst überall Zäune um Parks gebaut bekommen. Die Berlinerinnen und Berliner sind aufgerufen, sich Sorgen zu machen. In der Logik der Koalition muss der Zaunbau und die Schließung des Parks zur Kriminalitätsbekämpfung auch vom Grünanlagengesetz gedeckt sein. Der Anlass Görli steht nämlich auch explizit im Gesetzesbegründungstext, denn nur durch das Gesetz und dessen Begründung als Zusammenspiel mit dem AZG, dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz, lässt sich der konstruierte Eingriff am Görli oder eben auch sonst wo mit einer auf dringende gesamtstädtische Interessen gerichteten kriminalpräventiven Begründung aus Sicht der Koalition halbwegs vor dem Verwaltungsgericht begründen. Deswegen bedarf es der Eile: Der Bezirk wurde entmachtet, und mit dieser Vorlage hier wollen Sie das besiegeln, in einer Dringlichkeit. Dazu sagen wir ganz klar Nein! [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Lassen Sie uns also darüber reden, wie CDU und SPD aus dem Grünanlagengesetz ein Polizeigesetz machen. Das ist doch ganz spannend. Schon im Vorblatt steht – ich zitiere –: „Ohne die Änderungen bliebe es insbesondere bei den erheblichen Verfahrensunsicherheiten in den Bezirken und könnten die fraglichen Sicherheitsbelange nicht verfolgt werden.“ Der Senat plante bereits zum 26. Juni 2024 Einschränkungen „zum Schutz der Anlage oder von Anlagenteilen“ und „der Anlagenbesucher“. Und dann: Das Oberverwaltungsgericht hat schon in einem Urteil aus dem Jahr 2022 klargestellt – ich zitiere –, dass „nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung Nebenbestimmungen zu Sondernutzungsgenehmigungen ausschließlich zum Schutz der Anlage oder von Anlagenteilen, nicht aber zum Schutz der Anlagenbesucher zulässig sind.“ Das wäre dann nämlich Polizeirecht. Und deswegen ist Ihr Antrag sowas von mit der heißen Nadel gestrickt, dass Sie versucht haben, es jetzt noch mit einem Änderungsantrag zu heilen. Das dürfte Ihnen nicht gelungen sein, denn bisher dürfen die Bezirke Beschränkungen, Verbote oder Gebote nach § 6 Absatz 4 Grünanlagengesetz nur verhängen, wenn sie damit grünanlagenspezifische Zwecke verfolgen. Mit den Schließzeiten darf lediglich die Grünanlage, also die Pflanzen, geschützt werden. Die Schließung darf nicht der Gefahrenabwehr dienen. Das steht so im Beschluss des Verwaltungsgerichts. Und deswegen soll jetzt aus dem Grünanlagengesetz ein Polizeigesetz gemacht werden. Wir als Linke sagen ganz klar Nein. Ich sage Ihnen auch einmal etwas: Leute, die im 21. Jahrhundert Zäune um Parks bauen, haben nicht verstanden, dass Parks Orte der Begegnung sind, demokratische Räume, Gemeinwohlräume, die den Menschen gehören, denen wir das Recht einräumen, dass sie auch weiterhin an diesen Parks teilhaben können. [Zuruf von der AfD] Deswegen ist es eine grunddemokratische Frage, wer im öffentlichen Raum wie sein darf. Es ist aber auch eine Frage, wie Sie den öffentlichen Raum kontrollieren und regulieren wollen, und da sage ich eines ganz klar: Wenn Sie heute zustimmen, liebe SPD, und wenn Sie sich enthalten, liebe Grüne, dann können Sie nicht ausschließen, dass zukünftig Alkoholverbote, Cannabisverbote oder sonstige Regulierungen von Zugängen in solche Räume vorgelegt werden. Wir haben ganz klar keinen Bock, dass hier das Hausrecht in öffentlichen Parks durch landeseigene GmbHs wie die Grün Berlin ausgeübt wird, mit fadenscheinigen Begründungen, auch Debatten, die hier sozusagen von rechts durch die Stadt getrieben werden und in denen solche Orte als Gefahrenorte konstruiert werden. Wir stehen dazu. [Zuruf von der CDU]

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