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Tobias Schulze

LINKE 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will erst einmal sagen, worin wir uns hier in diesem Hause vermutlich einig sind: Rote Dreiecke mit Namen darüber als Markierung und Aufruf zur Gewalt, auch Zerstörungen, die in die Hunderttausende Euro gehen, von Universitätsgebäuden und erst recht der brutale Überfall auf den jüdischen Studierenden Lahav Shapira, das sind Dinge, die an unseren Hochschulen nicht stattfinden dürfen und die ganz klar verfolgt und geahndet gehören. [Beifall bei der LINKEN, der CDU, der SPD und den GRÜNEN] Jetzt schauen wir mal, ob Ihr Ordnungsrecht dazu irgendetwas beiträgt. Nehmen wir mal die Tat gegen Lahav Shapira – wie würde das in der Praxis aussehen? Das Ziel ist ja, dass das Opfer geschützt wird, dass Lahav Shapira nicht mit dem Täter in einem Seminar oder in einer Anhörung sitzen müsste. – Das würde so aussehen, dass es erst mal ein längeres Verfahren gegen den Täter gibt, in dem dessen Schuld festgestellt wird. Dann wird er nach Monaten, vielleicht Jahren irgendwann verurteilt werden. In dieser Zeit müsste entweder ein Hausverbot greifen oder ein gerichtliches Kontakt- oder Annäherungsverbot. Und irgendwann, nach Jahren, wenn der Täter verurteilt ist, wenn es vielleicht eine Revision gab und es ein rechtskräftiges Urteil gibt, könnte ein Ordnungsausschuss der Universität – der müsste aber auch erst mal tagen, der müsste auch erst mal seine Entscheidung fällen – möglicherweise – dann ist Lahav Shapira vielleicht schon gar kein Studierender mehr – eine Exmatrikulation aussprechen. Da stelle ich mir die Frage: Warum machen Sie das? Warum wollen Sie an dieser Stelle des Verfahrens, Jahre später nach der Tat, wenn der Mensch, der Täter möglicherweise eine strafrechtliche Verurteilung hat, wenn er vielleicht ins Gefängnis geht, in so einem Fall einer schweren Gewalttat, wenn das Opfer schon gar nicht mehr an der Hochschule ist, ihn dann exmatrikulieren? Warum? Das hat mit Opferschutz nichts zu tun. Ihnen geht es hier darum, ein Exempel zu statuieren und Symbolpolitik, Law-and-Order-Symbolpolitik zu machen. Das hat mit Opferschutz nichts zu tun. Es geht auch nicht um den geordneten Hochschulbetrieb an dieser Stelle. Die Tat ist Jahre her. Wir reden hier auch nicht über Wiederholungstaten. Deswegen kann man Ihnen sagen: Das, was Adrian Grasse hier als rechtssicher, praxistauglich und wirksam beschrieben hat, das ist unrechtssicher, es ist gerade nicht praxistauglich, es auch unwirksam für Opferschutz und für den Schutz von jüdischen Studierenden an unseren Hochschulen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Es hat Gründe, warum das Ordnungsrecht, das wir seit den 1970er-Jahren im Berliner Hochschulgesetz stehen hatten, nie zur Anwendung kam – nie. Es hat Gründe. Es ist ja nicht so, dass es nicht damals schon solche Vorfälle gegeben hätte. Nein, es ist einfach nicht verfassungssicher. Das ist das Problem. Wenn jemand an einer Hochschule ist und eine Straftat begeht, ihn dann aus irgendwelchen Gründen exmatrikulieren zu wollen, da haben Gerichte regelmäßig gesagt, dass das nicht verfassungssauber und nicht verfassungsmäßig ist. Deswegen streuen Sie hier weiße Salbe auf die Wunden. Das wird nichts dazu beitragen, an unseren Hochschulen irgendetwas zu verbessern. Wir haben in unserem Antrag gesagt, wir wollen kein Ordnungsrecht. Wir meinen, dass Hausverbote und das Hausrecht ausreichen, um Opfer zu schützen. Wir stellen Prävention in den Mittelpunkt – Prävention –, denn das Ziel muss doch sein, dass solche antisemitischen Straftaten gar nicht erst stattfinden. Da enthält der Grünenantrag einige gute Punkte. Wir werden uns enthalten zu dem Antrag, weil er auch das Ordnungsrecht drinnen hat, das wir für verfassungswidrig halten in seiner Anwendung, aber ansonsten gute Ansätze. Lahav Shapira hat übrigens gerade die Freie Universität verklagt. Worauf hat er sie denn verklagt? – Nicht darauf, dass sie das Ordnungsrecht anwenden sollte oder nicht; darum ging es nicht. Er hat sie verklagt auf die Anwendung des § 5b des Berliner Hochschulgesetzes; das ist Antidiskriminierung. Das ist übrigens ein Paragraf, den die CDU und auch die AfD damals nicht wollten, als wir ihn eingeführt haben. Das muss man hier mal klar sagen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Was Sie mit diesem Gesetzentwurf übrigens noch machen: Sie verschieben die Umsetzung der Antidiskriminierungsstrukturen an den Hochschulen um ein weiteres Jahr. Genau das, worauf Lahav Shapira hier klagt, verschieben Sie weiter. Warum tun Sie das? – Ich sage Ihnen: Sie haben hier die mediale Stimmung befeuert und sind dann sozusagen auf Ihre eigene Propaganda reingefallen. Das ist Ihr Problem. [Beifall von Anne Helm (LINKE)] Und es wird an der Situation an unseren Hochschulen überhaupt nichts ändern. Wir werden das klar ablehnen. Sie werden mit den Folgen noch konfrontiert werden. Und ich sage Ihnen mal was: Wenn Sie – –

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