Marcel Hopp
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem antisemitischen, gewaltsamen Übergriff auf den FU-Studenten Lahav Shapira war für diese Koalition klar: Wir werden noch vor der Sommerpause das Ordnungsrecht wiedereinführen. – Ich möchte auch für die kollegiale Zusammenarbeit danken und bin froh, dass wir das jetzt mit dieser Plenarsitzung tun. [Beifall bei der SPD und der CDU] Ich kann bei aller Bescheidenheit sagen: Mit den parlamentarischen Änderungen der Koalitionsfraktionen beschließen wir heute ein wirksames und eben auch verhältnismäßiges Ordnungsrecht, und das ist gut so. Anders, als die Grünen es hier darstellen, hat und hatte die Wiedereinführung des Ordnungsrechts nie die Zielstellung, präventiv zu wirken. Das kann das Ordnungsrecht tatsächlich nicht leisten. Das haben wir aber auch an jeder Stelle genau so kommuniziert und transportiert. Deswegen finde ich es jetzt ein bisschen billig, das jetzt hier so aufzubauschen, als sei das der Anspruch des Ordnungsrechts. Das war es nie, das ist es nie, und das wissen Sie auch. [Beifall bei der SPD] Wir als SPD-Fraktion haben von Beginn an zwei rote Linien für uns ganz klar formuliert. Erstens: Wenn wir das Ordnungsrecht einführen, dann muss es ein wirksames Instrument werden. Uns geht es bei der Wiedereinführung des Ordnungsrechts in erster Linie um den Schutz von Opfern nach Fällen der körperlichen und der sexualisierten Gewalt. Mit uns gibt es keinen Papiertiger, der weder Hochschulen noch Opfern hilft. Dafür ist das Thema zu wichtig. Zweitens: Wir führen kein Ordnungsrecht ein, das auch nur die Gefahr birgt, den freien, kritischen, demokratischen Diskurs an Hochschulen einzuschränken. Eine Sanktionierung von politisch unliebsamen demokratischen Äußerungen und Handlungen von Studierenden wird es mit uns nicht geben. – Beide Zielsetzungen konnten wir hier vollständig umsetzen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Unsere parlamentarischen Änderungen am Senatsentwurf heißen konkret: Wir schärfen unklare und offene Begrifflichkeiten im Senatsentwurf, die vorhanden waren und die tatsächlich zu viel Interpretationsspielraum geschaffen haben und eine Zweckentfremdung des Ordnungsrechts theoretisch und auch praktisch ermöglicht hätten. Der Gewaltbegriff und die Nutzung der Hochschule für Straftaten wurden beide so nachgeschärft, dass eine Fehlinterpretation oder auch eine Instrumentalisierung hier ausgeschlossen werden können. Wir legen den Stellenwert oder den Schwerpunkt des Ordnungsrechts auf Fälle der körperlichen und sexualisierten Gewalt. Exmatrikulationen sind und bleiben Ultima Ratio des Ordnungsrechts. Zwingende Voraussetzung für eine Exmatrikulation ist nun die rechtskräftige und strafrechtliche Verurteilung. Für extreme Fälle, und darauf hat Frau Neugebauer völlig zu Recht hingewiesen, aber das tun wir genau an dieser Stelle mit unserer parlamentarischen Änderung, kann das Hausverbot statt drei nun neun Monate ausgesprochen und wiederholt werden. Damit schließen wir die Lücke zwischen der Gewalttat und der Verurteilung und gewährleisten das Versprechen, dass sich Opfer nicht mit den Tätern einen Hörsaal teilen sollen. Mit unserer parlamentarischen Änderung wird das Ordnungsrecht wirksam. Es ist zielgenau, verhältnismäßig und damit eben auch zustimmungsfähig. Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung für den Opferschutz und den Erhalt des freien, kritischen, demokratischen Diskurses an Hochschulen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
