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Vasili Franco

GRÜNE 04.07.2024 Sitzungen 19/51

Vielen Dank, lieber Herr Matz! – Wie gesagt, ich verstehe die Zielrichtung Ihres Antrags, und ich bin auch voll bei Ihnen, dass wir dieses Zeichen auf propalästinensischen Demos nicht dulden wollen und nicht dulden werden. Es ist eine Einschüchterung. Es macht Jüdinnen und Juden Angst, da gibt es ja auch nichts zu leugnen. Die Frage, ob die Aufnahme in das Verbot des Bundesinnenministeriums zielführend ist, stellt sich. Die stellt sich ja auch bereits bei den benannten Parolen wie „From the River to the Sea“, und da können Sie doch nicht einfach die Rechtsprechung ausblenden, die es bisher gibt und die sagt, in jedem Fall muss die Kontextualisierung da sein. Was passiert, wenn Sie das nun in die Verbotsverfügung mit hineinnehmen würden? – Überall, wo ein rotes Dreieck ist, erst mal unabhängig vom Kontext, muss ein Strafverfahren eingeleitet werden. [Martin Matz (SPD): Nein!] – Doch, genau das ist die Folge. Dann müssen Gerichte darüber entscheiden, und sie werden natürlich entscheiden, dass es nur dann strafbar ist, wenn auch eine Terrorverherrlichung vorliegt. Aber die Billigung von Straftaten, Bedrohung, Einschüchterung, das sind alles bestehende Straftatbestände, und wenn das rote Dreieck so gemeint ist, wenn es als Symbol der Hamas verwendet wird, dann ist es strafbar, das ist es schon heute, und es sollte auch verfolgt werden. Die Rechtsgrundlagen, die wir haben, das Strafrecht, reichen hier aus meiner Sicht bereits aus. [Beifall von Carsten Schatz (LINKE) und Damiano Valgolio (LINKE)]

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