Martin Matz
Schönen Dank! – Herr Kollege, ist Ihnen bewusst, dass wir mit dem Antrag, den wir hier vorlegen, die Kontextualisierung des roten Dreiecks auch gerade erst herstellen wollen und dass es deswegen hilfreich wäre, wenn man das Betätigungsverbot an der Stelle ergänzt oder durch einen Auslegungshinweis des Bundes klarer macht, in welchem Kontext es eben tatsächlich verboten sein soll?
