Vasili Franco
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Wochen haben wir immer wieder gesehen, dass rote Dreiecke an verschiedenen Orten in der Stadt angebracht wurden, ob an jüdischen oder linken Einrichtungen, Universitäten oder gegen Einzelpersonen wie Julia von Blumenthal oder auch Kai Wegner. Das waren klare Drohungen. Allen Betroffenen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität. Wir lassen uns nicht einschüchtern! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD] Das rote Dreieck ist verwoben mit der deutschen Geschichte. Es war das Zeichen, mit dem das NS-Regime politisch Verfolgte kennzeichnete und brandmarkte. Deshalb ist es besonders erschütternd, wenn dieses Symbol von der Hamas in Israel genutzt wird, und genauso ist es in Berlin inakzeptabel. Das Verbot von Hamas und Samidoun durch die Bundesinnenministerin Faeser war richtig und überfällig. Genauso richtig ist es, einzuschreiten, wenn das rote Dreieck an Wänden der Humboldt-Universität, an Häuserwänden oder bei propalästinensischen Demonstrationen zur Bedrohung und Einschüchterung verwendet wird. Da darf es kein Wegsehen geben. Das ist politische Brandstiftung, das sind Straftaten; sie gehören verfolgt und werden schon heute verfolgt. Da darf es keinen Zweifel geben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD] Wenn bei einer propalästinensischen Demo die Gefahr der Terrorverherrlichung zu befürchten ist, kann schon heute das rote Dreieck durch die Versammlungsbehörde untersagt werden, und das sollte es auch. Für polizeiliches Eingreifen und eine strafrechtliche Verurteilung ist und bleibt am Ende der Kontext entscheidend. Das ist leider der Punkt, Herr Dregger, an dem Sie mit Ihrem Antrag über das Ziel hinausschießen. Ihre Forderung zur Aufnahme des roten Dreiecks in die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums schafft leider keine rechtliche Klarheit. Das hätte Ihnen auch die Rechtsprechung der vergangenen Wochen und Monate klarmachen können oder eigentlich klarmachen müssen. Ob bei der Parole „From the River to the Sea“ oder auch beim roten Dreieck: Der Kontext ist entscheidend, das ist die Quintessenz dessen, was deutsche Gerichte sagen. Pauschale Verbote sind weder von der Versammlungsfreiheit noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. [Zuruf von Martin Matz (SPD)] Das heißt nicht, dass man das gutheißen muss. Man kann es sogar verurteilen, aber man darf es nicht pauschal verbieten, das sagte zuletzt selbst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Ich mache es mal konkret: Sowohl die unerträgliche Parole als auch das rote Dreieck werden von der Hamas benutzt. Diese Symbole können auch in Deutschland zur Terrorverherrlichung missbraucht werden, und in diesen Fällen muss der Rechtsstaat eingreifen, und er kann es auch. Ganz anders verhält es sich jedoch beim roten Dreieck in der Fahne der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, das Symbol der damals Markierten und Gejagten. [Zuruf von Burkard Dregger (CDU)] Verfolgte des Naziregimes aufgrund der Verwendung dieses Symbols mit Hamas-Terroristen gleichzusetzen, kann keine gewünschte Rechtsfolge sein. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Es ist unbestritten: Die Hamas ist eine Terrororganisation. Ihr feiger Angriff auf Israel und unschuldige Jüdinnen und Juden hat unermessliches Leid zur Folge für Israelis und Palästinenserinnen und Palästinenser. All das bewegt auch unsere Stadt zutiefst. Wir müssen Gewalt, Bedrohungen und Terrorverherrlichung Einhalt gebieten. Liebe Koalition! Ich verstehe, dass Sie ein Zeichen setzen wollen. Doch auch eilbedürftige Anträge sollten nicht nur schnell, sondern auch zielführend sein. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, das wissen Sie bereits aus der Debatte um die Antisemitismusklausel.
