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Christian Gaebler

04.07.2024 Sitzungen 19/51

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich trete niemandem gegen den Kopf. Insofern bitte ich, solche Unterstellungen zu unterlassen. – Aber zurück zur Sache: Es wird hier niemandem etwas weggenommen an Beteiligungsverfahren. Ich weiß gar nicht, worüber Sie reden. Ein Leitfaden zur Beteiligung beschreibt, wie bestimmte Beteiligungsverfahren, die vorgesehen sind, umgesetzt werden sollen. Dieser ständiger Vorwurf, wir würden an allen Stellen, auch beim Schneller-Bauen-Gesetz, Beteiligungen reduzieren oder schleifen, stimmt einfach nicht. [Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] – Wir werden das Gesetz ja demnächst im Parlament diskutieren. Dann können Sie mir gerne noch einmal nachweisen, wo wir in diesem Gesetz an irgendeiner Stelle Beteiligung einschränken oder reduzieren. Da werden Sie nichts finden. Noch einmal zurück zum Beteiligungsbeirat und den Leitlinien: Wie gesagt, die Leitlinien sollen Hilfestellung darüber bieten, wie man mit Beteiligung umgeht. Sie haben sich aber über die Jahre eher zu einem bürokratischen Vorgabesystem entwickelt, das an vielen Stellen nur begrenzt handhabbar war. Wir haben deswegen gesagt, wir müssen es mal wieder vom Kopf auf die Füße stellen, damit es am Ende funktioniert. Wir werden sicherlich in der weiteren Begleitung auch mit dem Beirat, in dem ja auch Abgeordnete vertreten sind, sehen, wie sich diese neuen Leitlinien bewähren. Wir können aber auch gerne Abgeordnete einladen und sie darüber informieren, was an der Stelle passiert. Wie werden diese neuen Leitlinien? Wie bewähren sie sich in der Praxis? Und was muss man eventuell im Weiteren nachsteuern? Es geht nicht darum, Beteiligung abzubauen oder Beteiligung auszuschließen. Es geht darum, Beteiligung so zu organisieren, dass die Beteiligten auch wissen, worüber sie reden, wann sie darüber reden und was mit den Ergebnissen passiert. Genau das haben wir an dieser Stelle geschärft.

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