Dr. Bahar Haghanipour
Bitte schön, Frau Staatssekretärin! Sie haben das Wort. Staatsekretärin Ellen Haußdörfer (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Sehr geehrter Herr Mirzaie! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie sehen, Sie haben eine senatsübergreifende Thematik angesprochen. Das Muslimische SeelsorgeTelefon ist eine Maßnahme im Rahmen des Integrierten Gesundheits- und Pflegeprogramms – IGPP. Für diesen Träger gab es im ersten Halbjahr noch keine Verlängerung der Zuwendungen. Es ist nicht gekürzt worden. Es ist nicht Bestandteil einer pauschalen Minderausgabe beispielsweise. Wir haben im Land Berlin insgesamt fünf konfessionelle Seelsorgetelefone, zwei nicht konfessionelle Telefonleitungen, und hier sind wir in der Diskussion darüber, ob wir diese zusammenfassen. Es ist völlig klar, dass auch muslimische Seelsorge einen großen Platz in Berlin einnimmt, und dafür wird es auch die entsprechende Förderung geben. Ob das nun aber im Rahmen eines Trägerwechsels stattfindet oder ob dies im Rahmen der bisherigen Weiterförderung stattfindet, ist Teil der Diskussion. Wichtig ist für uns als Gesundheitsverwaltung, dass das Angebot einer telefonischen Seelsorge, einer Seelsorge in Gefängnissen, einer Seelsorge in Krankenhäusern auch für die Musliminnen gewährleistet wird, und das wird gewährleistet werden, auch in Zukunft.
