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Christian Gaebler

04.07.2024 Sitzungen 19/51

Uns liegen dazu keine weiteren Fälle vor. Für die Kontrolle dieser Auflagen sind in der Regel die Bezirke zuständig. Von denen gab es keine entsprechende Meldung. Wir werden natürlich im Zuge dieses Verfahrens und auch aus den Erkenntnissen, die wir jetzt haben, bei der Frage der rechtlichen Schritte, die man auch in diesem Fall mit Weitergabe und Ähnlichem einleiten wird, was gegebenenfalls auch an Verträgen noch mal nachzubessern ist, prüfen. Es handelt sich hier aber um eine besondere Vertragskonstruktion, die auch nicht mehr dem heutigen Standard des kooperativen Baulandmodells entspricht, wo in der Regel auch mit Bürgschaften und Ähnlichem gearbeitet wird, um sich da abzusichern.

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