Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Die von Ihnen genannten Wohnungen im Quartier Heidestraße sind nach unserer Kenntnis bisher nicht vermietet. Sie sind erstellt worden, und wir gehen natürlich davon aus, dass sie auch zu den Bedingungen, die im städtebaulichen Vertrag festgelegt worden sind, vermietet werden. Wir haben den Vertragspartner des städtebaulichen Vertrags aufgefordert, sich dazu zu erklären. Das hat er im Rahmen der ersten Frist nicht gemacht, sondern sich kurz danach geäußert, dass er sich zeitnah äußern werde. Daraufhin habe ich ihm jetzt eine zweite Frist gesetzt und ihm auch angekündigt, dass wir ansonsten rechtliche Schritte einleiten werden. Wir prüfen gerade, welche rechtlichen Schritte an dieser Stelle die geeigneten sind. Ihnen ist ja sicherlich auch bekannt, dass der Vertragspartner das Objekt sozusagen weiterverkauft oder weitergegeben hat. Wir müssen auch klären: Sind an der Stelle Verpflichtungen weitergegeben worden oder nicht? Wir sind allerdings der Auffassung, dass der Vertragspartner die Bringschuld hat für das, was dort vereinbart worden ist, und dass wir dann, wenn er jetzt sagt, er macht das nicht oder fühlt sich dafür nicht zuständig, das entsprechend rechtlich einklagen werden.
