Iris Spranger
Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Diese Frage werde ich jetzt beantworten, denn der Finanzsenator ist für das Personal insgesamt zuständig, deshalb bin ich als die verantwortende Verwaltung sehr dankbar, dass wir im Zusammenhang mit dem, was der Finanzsenator gerade vorgetragen hat, im Senat sehr eng zusammenstehen und das gemeinsam als Senatsvorlage gemacht haben. Das, was Sie jetzt gerade angesprochen haben, verehrter Herr Abgeordneter, ist die Pauschalverordnung, die wir gerade angepasst haben, nämlich rückwirkend zum 1. Januar 2024, und zwar für die Wertschätzung des Ehrenamtes. Sie wissen, ich bin sehr viel mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt, ob das die Feuerwehr ist oder ob das die Freiwillige Feuerwehr ist, und da ist die Bitte an mich herangetragen worden. Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,50 Euro pro Stunde ist dem natürlich nicht mehr angemessen – Sie haben die Jahreszahl genannt –, wie sie früher gewesen ist. Deshalb haben wir als Innenverwaltung – denn aus dem Haushalt kommt es dann auch – uns dazu entschieden, diese Pauschalverordnung zu verkünden und auch eintreten zu lassen. Das heißt also, von den ursprünglich 3,50 Euro wird es jetzt auf 6 Euro pro Stunde erhöht werden. Das ist die Wertschätzung, die Sie auch gerade genannt haben, die der Finanzsenator genannt hat, die sehr wichtig ist, nicht nur dafür, dass wir das den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zukommen lassen – ich habe es hier im Haus oft gesagt –, sondern natürlich auch sämtlichen pauschalen Aufwandsentschädigungen für besondere Funktionen. Natürlich bekommen auch die Wehrleiter statt 125 Euro pro Monat jetzt 160 Euro pro Monat. Das ist gut angelegtes Geld und dem Ehrenamt angemessen. – Herzlichen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU]
