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Martin Matz

SPD 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist ein Punkt, den wir hier ansprechen müssen: Es ist keine gute Situation, dass in Berlin etwa jeder Fünfte und jede Fünfte mangels eines deutschen Passes nicht an den Wahlen teilnehmen kann. Das ist auch dann ein Demokratiedefizit, wenn man das Wahlrecht und die Staatsangehörigkeit so eng miteinander verknüpft sieht, wie der Kollege Dregger von der CDU das eben getan hat. Es gibt hier ein Repräsentanzproblem. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Die Frage ist aber: Mit welchen Mitteln können wir an dieser Situation konkret etwas ändern, und was hilft den Menschen dabei am meisten? – Die Antwort auf diese Frage sieht dann etwas anders aus, zumindest inzwischen, denn die verfassungsrechtlichen Hürden muss man auf der einen Seite natürlich sehen, die einem Wahlrecht für alle entgegenstehen. Die Innenverwaltung hat uns in der Ausschussberatung mit ihren Juristen noch einmal darauf hingewiesen, dass es sehr fraglich ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine Haltung von 1990 in dieser Frage ändern würde. Wir sollten auf dieser Grundlage vorsichtig sein, uns an die Menschen zu wenden und ihnen Dinge zu versprechen, die wir am Ende nicht umsetzen können oder mit denen wir jahrelang vor Gerichten hängen und die dann wieder einkassiert werden könnten. Auch die politischen Erfolgsaussichten sind gering. Verfassungsändernde Mehrheiten, die dieser Antrag am Ende – nach den schon auch im Bundesrat schwierigen Mehrheitsverhältnissen – bräuchte, sind dafür nicht in Sicht. Das haben wir im Übrigen auch hier von der CDU gehört, und das wird auf der Bundesebene bestimmt nicht besser aussehen. Was kann man also tun? – Das Bundesverfassungsgericht hat es 1990 selbst formuliert. Ich zitiere: „Das Staatsangehörigkeitsrecht ist daher auch der Ort, an dem der Gesetzgeber Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft der Bundesrepublik Deutschland im Blick auf die Ausübung politischer Rechte Rechnung tragen kann.“ Und genau das hat die Ampelkoalition auf der Bundesebene getan, indem sie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und Erleichterungen sowohl bei der Verkürzung der Voraufenthaltszeiten als auch bei der doppelten Staatsangehörigkeit auf den Weg gebracht hat. Deswegen ist genau das der Punkt, an dem wir mehr politische Mitwirkung für mehr Menschen in Berlin erreichen können. Bei dem, was mit diesem Antrag verfolgt wird, ist es am Ende zu unsicher, ob es tatsächlich auch zum Erfolg führen könnte. Deswegen sind wir auf der Bundesebene den anderen Weg gegangen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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