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Lars Rauchfuß

SPD 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren und natürlich auch alle dazwischen und außerhalb! Die Anpassung des Personalvertretungsgesetzes mag auf den ersten Blick für viele eine etwas spröde Materie sein. Sie ist aber von enormer politischer Relevanz und Bedeutung, und unser oberstes Ziel mit unserer Gesetzesvorlage ist nicht weniger als die bestmögliche Vertretung der Interessen der Beschäftigten des Landes Berlin. Dazu braucht es erstens rechtssichere Wahlen zur Personalrat-, Jugend- und Auszubildendenvertretung. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder miteinander erleben müssen, dass Personalratswahlen erfolgreich angefochten wurden. Deshalb braucht es eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und eine Veränderung der Rechtslage. Zur Rechtssicherheit gehört natürlich auch, dass dieses Gesetz schon vor Beginn der ersten wahlvorbereitenden Maßnahmen im Juli dieses Jahres verabschiedet wird. Deshalb haben wir ganz pragmatisch ein Fraktionsgesetz vorgeschlagen, um da rechtzeitig für Rechtsklarheit zu sorgen. [Beifall bei der SPD] Zweitens wollen wir natürlich auch eine leicht handhabbare Durchführung der Wahlen. Das bedeutet, dass die Wahlvorstände ein einfaches, verbessertes Regelwerk an die Hand bekommen und gleichzeitig natürlich auch Möglichkeiten der modernen Arbeitswelt mit Rechnung getragen wird. Wir folgen hier ganz explizit den Wünschen von Gewerkschaften, Personalräten und Spitzenorganisationen nach Einfachheit und nach Klarheit der Regelungen. Mit der Neufassung des § 16 legen wir eine maßvolle Erhöhung der geforderten Unterstützungsunterschriften vor. Jeder Wahlvorschlag, jede zulässige Liste muss wie bisher auch von mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Künftig genügen in jedem Fall 100 Stützunterschriften statt wie bisher 50. Diese neue Grenze gilt dann gleichermaßen für örtliche Personalräte, den Gesamt- und den Hauptpersonalrat. Wir haben uns die Abwägung nicht leicht gemacht, aber es ist eine sehr maßvolle Abwägung, die wir erreicht haben. Einerseits sollen und dürfen die juristischen Hürden für die Zulassung von Wahlvorschlägen nicht zu hoch sein. Andererseits soll am Ende aber auch ein breit getragenes, aussagekräftiges Mandat für die gewählten Listen und Menschen dabei herauskommen, deshalb keine Zersplitterung der Wahlvorschläge und damit auch keine Verzerrung der Stimmverteilung und die entsprechend ausgewogene Hürde. [Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) und Torsten Schneider (SPD)] Wir sind auch in weiteren Fragen den Wünschen von Gewerkschaften und Hauptpersonalrat gefolgt. Den Wahlzeitraum zu verkürzen war ein Anliegen, um den Aufwand für die Beamtinnen und Beamten zu verringern. [Beifall von Dr. Matthias Kollatz (SPD) und Orkan Özdemir (SPD)] Es gibt noch einen weiteren sehr wichtigen Aspekt: Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sind zu Jahresende 2024 ausgerechnet diejenigen Regelungen des Bundes entfallen, die das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot und auch die Unfallfürsorgeregelungen enthalten. Selbstverständlich schaffen wir als Landesgesetzgeber hier eigene Landesregelungen, weil uns die Erfüllung der Fürsorgeverpflichtungen als Dienstherr natürlich ganz besonders wichtig ist und ebenso auch die Sicherstellung der Gleichbehandlung von Personalratsmitgliedern. [Beifall bei der SPD – Beifall von Christian Goiny (CDU)] Wir haben viele weitere Erleichterungen miteinander beschlossen. Außerdem haben wir das aktive und passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung mit dem Wegfall der Altersbegrenzung für Azubis überholt.

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