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Sandra Khalatbari

CDU 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörende! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen wir fünf zentrale Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 des Landes Berlin auf. Die Gesetzesvorlage umfasst Änderungen des Schulgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes Berlin, des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und der Schülerförderungs- und Betreuungsverordnung. Vorgesehen ist, dass die Regelungen grundsätzlich zum 1. August 2024 in Kraft treten. Die Kernbotschaft der neuen Schulgesetznovelle möchte ich so auf den Punkt bringen: Wir stellen erstmals die gesamte Laufbahn eines Kindes vom Kindergarten bis zum Übergang in den Arbeitsmarkt in den Fokus, dank unserer Senatorin Katharina Günther-Wünsch und dank der gemeinsamen zielorientierten Arbeit dieser Koalition. [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD)] Im Nachfolgenden möchte ich mich bei meinen Ausführungen auf fünf Schwerpunkte konzentrieren, und es wird Sie nicht verwundern, dass die natürlich ähnlich angelehnt sind an die Dinge, die die Senatorin schon gesagt hat: zum einen das Kitachancenjahr, der Übergang ins Gymnasium und die Abschaffung des Probejahres, die Einführung des 11. Pflichtschuljahres, das natürlich neue Berliner Landesinstitut Aus-, Fort- und Weiterbildung und zum Schluss die Stärkung des Religions- und des Weltanschauungsunterrichts. Mit der Einführung des Kitachancenjahres wird der Zugang zu früher Bildung deutlich gestärkt. Wir ebnen so den Weg für mehr Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit, und das von Anfang an, denn gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für eine gelingende Bildungslaufbahn. [Beifall bei der CDU] Deshalb wird es eine verpflichtende vorschulische Sprachförderung geben für Kinder mit Sprachförderbedarf, besonders für die, die keine Kita oder Tagespflegestelle besuchen. Der Förderumfang wird, wie gerade schon erwähnt, von fünf auf sieben Stunden täglich erhöht, um diesen Kindern die sprachlichen Voraussetzungen für den Besuch der gemeinsamen Grundschule zu vermitteln. Es geht um gezielte Sprachförderung vor der Einschulung für eine frühzeitige bestmögliche Förderung und Forderung eines jeden Kindes. Für den Übergang von der Grundschule in die 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums schaffen wir ein verbindliches Übergangsverfahren. Im Zusammenhang mit der Abschaffung des Probejahres am Gymnasium werden die Regelungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums angepasst. Die Vorgaben für die Erstellung der Förderprognosen werden entsprechend überarbeitet. Zukünftig wird aus den am Ende der Jahrgangsstufe 5 und den im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 erteilten Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Summe gebildet. Die Basiskompetenzen, wie wir gerade schon gehört haben, Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Englisch, Französisch, also Lesen, Schreiben und Rechnen, müssen wir signifikant stärken. Schließlich zeigen leider Bildungsmonitor, VERA 3 und 8, PISA, IGLU und viele andere Studien beziehungsweise Vergleichsarbeiten, dass ohne diese Grundkenntnisse, ohne diese Grundvoraussetzung ein erfolgreicher Schulbesuch und ein erfolgreicher Schulabschluss kaum oder gar nicht erreicht werden kann. Gut lesen, schreiben und rechnen zu können, sind die grundlegenden Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bildungsabschluss. [Beifall von Roman Simon (CDU)] Nur wer diese Basiskompetenzen wirklich beherrscht, kann sich auch anderes Wissen aneignen. Auch für das weitere Leben und das Berufsleben ist das Beherrschen dieser grundlegenden Kompetenzen unabdingbar. [Beifall bei der CDU – Carsten Schatz (LINKE): Und Schule ist natürlich nur Gymnasium!] Schon unsere Altvorderen wussten natürlich auch ohne statistische Erhebungen: Was Hänschen oder Lieschen nicht lernen, lernen Liese oder Hans nimmermehr. [Carsten Schatz (LINKE): Also Schule ist nur Gymnasium!] Mit der neuen Förderprognose haben aber auch die Kinder weiterhin die Möglichkeit, das Gymnasium zu besuchen, die den entsprechenden Zahlenwert von 14 überschreiten. [Carsten Schatz (LINKE): Wieder: Schule ist nur Gymnasium!] Dadurch wird ein entsprechender Probeunterricht eingeführt, und auf Antrag der Eltern kann auch hier die Eignung festgestellt werden. Berlin ist das einzige Bundesland, dass das 11. Pflichtschuljahr noch nicht hat. Dieses Jahr, in der Sekundarstufe II verankert, ist wichtig, damit den Schülerinnen und Schülern, die zum Ende der 10. Klasse noch nicht entsprechend orientiert sind, eine weitere Möglichkeit gegeben wird, sich zu orientieren und herauszufinden, in welcher Branche sie künftig arbeiten wollen. Es ist wichtig, dass die Jugendlichen nicht einfach aus dem System verschwinden, sondern entsprechend begleitet werden, bis sie beruflich orientiert sind. [Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] Etwa 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler, circa 3 000 Schülerinnen und Schüler, sind trotz umfänglicher und differenzierter Berufs- und Bildungsangebote in der Sekundarstufe I nach Ende der zehn Schulbesuchsjahre nicht hinreichend orientiert. Deshalb ist es wichtig, dass es dieses 11. Pflichtschuljahr geben wird. Der erfolgreiche Schulversuch, Berliner Ausbildungsmodell, das sogenannte BAM, wird zeitnah in die Regelform überführt, und das Angebot des Bildungsganges IBA wird weiter differenziert. Im Herbst 2022 kündigte der Vorgängersenat das gemeinsam mit Brandenburg betriebene LISUM auf. Wie schon die Senatorin sagte, zum 1. Januar 2025 erhält Berlin dann ein eigenes Landesinstitut, das unter anderem Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals an Schulen sowie der Qualitätsentwicklung und des Unterrichts wahrnehmen wird. Es soll natürlich der Verbesserung aller Beteiligten dienen. Es wird intensiv an der entsprechenden konzeptionellen Ausgestaltung gearbeitet. Dennoch wird sicherlich allen Fachleuten klar sein, dass wir hier von einem großen, einem sehr großen und umfangreichen Projekt sprechen. Genauso klar dürfte sein, dass hier gilt: Aller Anfang ist schwer, aber allem Anfang wohnt auch ein Zauber inne. [Lachen von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE)] Verzaubern lassen wollen wir uns natürlich nicht, sondern Fakten schaffen, und es muss also ein entsprechend großer, verkehrsgünstig gelegener Gebäudekomplex gefunden werden. Das Konzept muss neu erstellt werden. Das kostet alles Zeit. Aber in den vielfältigen Abstimmungen gibt es schon viele lange und gut abgestimmte Bereiche. Die letzten Monate und die aktuellen Ereignisse haben gezeigt, dass die Werteorientierung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Erstmals wird mit der Änderung des Schulgesetzes die Verbindlichkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichts erhöht und gestärkt. Dabei wird ausdrücklich geregelt, dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einen Anspruch darauf haben, Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen anzubieten. Parlamentarisch werden wir dies als CDU-Fraktion natürlich weiter intensiv begleiten. Mit der Schulgesetznovelle wurden auch Datenschutzbestimmungen angepasst, um den Unterricht auf der Höhe der Zeit zu gestalten, zum Beispiel die Datenübermittlung an die Jugendberufsagenturen für Personen bis zum 25. Lebensjahr und passende Angebote für jüngere Erwachsene ohne klare Berufsbildungsperspektive zu ermöglichen. Viele andere Dinge ebenfalls. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt damit technisch mögliche Maßnahmen rechtlich um, um den Datenschutz zu stärken und das Schulpersonal zu entlasten. Zum Abschluss möchte ich konstatieren: Wir transferieren die Schule im Land Berlin mit dieser Schulgesetznovelle auf eine der Höhe der Zeit adäquate Ebene für unsere Schülerinnen und Schüler. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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