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Jan Lehmann

SPD 06.06.2024 Sitzungen 19/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Meinung der Opposition und unsere zu diesem Thema gehen gar nicht so weit auseinander, auch wenn der Antrag versucht, es anders darzustellen. Einig sind wir uns hoffentlich darin, dass wir Verurteilte würdig behandeln und nicht zum Spielball politischer Auseinandersetzungen werden lassen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Auch aus diesem Beweggrund hatte Berlin unter Rot-Rot-Grün 2021 seinerzeit die Regelarbeitszeit in der Berliner Tilgungsverordnung von sechs auf vier Stunden herabgesetzt. Das sollte zu einer Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen beitragen. Dieses Ziel ist nunmehr vom Bundesgesetzgeber durch die Änderung des sogenannten Umrechnungsmaßstabes in § 43 StGB erreicht worden. Hierauf hat nun der Senat sogleich mit einer Verordnung reagiert und das korrigiert. Bei den Antragstellerinnen heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Der Senat hat durch Rechtsverordnung den Umrechnungsmaßstab der Arbeitsstunden … von vier auf sechs Stunden erhöht.“ So weit, so gut. Das ist korrekt, aber weiter heißt es: „Dieses Gesetz stellt den Status quo ante wieder her.“ –, und das ist falsch, denn in der Zwischenzeit gab es die besagte Bundesgesetzänderung. Lassen Sie mich es noch einmal erklären –, wenn ich den Zettel finde. Die Bundesregierung hat die Berechnung für die Ersatzfreiheitsstrafe geändert. Statt, dass jeder Tagessatz Geldstrafe einem Tag Haft entspricht, entsprechen nun zwei Tagessätze einem Tag Haft, und das ist auch gut so. Das ist eine Hafterleichterung. Die Berliner R2G-Regelung von 2021 wurde aber deshalb obsolet, denn folgerichtig hat der Senat die Tilgungsverordnung für Berlin Ende Februar 2024 an diese neuen Bedingungen einfach nur angepasst, ansonsten käme es, wie von Herrn Herrmann schon erwähnt, in Berlin zu einer doppelten Begünstigung der Verurteilten. Das wäre materiell ungerecht, und die sogenannte Schuldangemessenheit wäre nicht mehr gegeben. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Durch den Wegfall des Berliner Sonderwegs muss am Ende sogar weniger Arbeit statt Strafe geleistet werden als vorher. Wenn wir uns das durchrechnen, dann kämen wir mit der aktuellen Regelung auf nur 75 Prozent der Arbeitszeit im Vergleich zu vorher. Hier sehe ich keine vergrößerte Belastung der Straftäter. Weiter heißt es in der Antragsbegründung, die praktisch eins zu eins aus einem Schreiben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kopiert ist, dass einige Menschen gar keine sechs Stunden am Stück arbeiten können. Dem kann ich nicht widersprechen. Das wissen wir alle. Da käme vielleicht die Härtefallregelung in Betracht, sodass nur im Rahmen der jeweiligen Fähigkeiten gearbeitet werden muss. Ach, die gibt es schon? – Tatsächlich, Kollege Herrmann hat sie vorhin erwähnt, § 6.

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