Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren „Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, den Strafvollzug auf das Ziel auszurichten, dem Inhaftierten ein zukünftiges straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen.“ Mit Erlaubnis des Präsidenten habe ich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zitiert, um uns alle noch einmal zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes, den wir begangen haben, daran zu erinnern, dass die Resozialisierung ein Grundrecht ist. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Petra Vandrey (GRÜNE)] – Ja, da kann man klatschen. – Und das ist auch gut so, denn die Gefangenen von heute sind unsere Nachbarn von morgen. Wir alle wollen, dass es gute Nachbarn sind. Besonders wichtig für die Resozialisierung, aber auch die Abgeltung von Ersatzfreiheitsstrafe, ist die Arbeit in und außerhalb der Gefängnisse. Deswegen gibt es seit Jahrzehnten unsere erfolgreichen Programme „Arbeit statt Strafe“, „Schwitzen statt Sitzen“ oder „day-by-day“. Letzteres gilt insbesondere für Menschen, die zumeist wegen Armut, Drogensucht oder psychischer Probleme nur deswegen in Haft sitzen, weil sie zum Beispiel wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie nicht bezahlen konnten. Durch vier Stunden gemeinnützige Arbeit konnte bisher in Berlin ein Tag in Haft abgegolten werden. Das ist gut für den Gefangenen. Das ist aber auch gut für uns Steuerzahlende, denn ein Hafttag kostet uns circa 230 Euro pro Tag. Rot-Rot-Grün hatte erst 2021 die Tilgungsverordnung geändert und die Arbeitsstunden zur Abgeltung eines Hafttags von sechs auf vier Stunden reduziert. Das haben wir nach einer gründlichen, fachlichen und sachlichen Debatte mit den Vollzugsanstalten und den Trägern getan, die unsere erfolgreichen Programme durchführen. Ausschlaggebend waren zwei Gründe. Wir wollten das Risiko von Abbrüchen der freien Arbeit minimieren, denn wir mussten feststellen, dass viele der Ersatzstrafhäftlinge mit den erwähnten vielfältigen Problemen immer seltener in der Lage waren, sechs Arbeitsstunden abzuleisten. Auch die Träger haben uns gemeldet, dass sie wegen der intensiven Betreuung eher vier als sechs Stunden Arbeit anbieten können. Schließlich konnte dadurch auch die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt reduziert werden. Berlin war auch damit Vorreiter, denn der Bund hat im vergangenen Sommer im Ergebnis einer langen Debatte über die Zukunft der Ersatzfreiheitsstrafe den Umrechnungsmaßstab bei der Umrechnung von Geld in Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Warum? – Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde vom Gesetzgeber reduziert, weil eine Freiheitsstrafe vom Tatrichter in diesen Fällen gar nicht als schuldangemessen bewertet wurde. Deswegen gab es gerade eine Verurteilung zur Geld- und nicht zur Freiheitsstrafe. Deswegen sollte die Ersatzhaft auch nicht außer Verhältnis zum Unwert der Tat sein und schließlich, weil im Durchschnitt die kurzen Haftzeiten zwischen 30 und 60 Tagen zumeist auch kaum resozialisierende Wirkung haben. Im Bundestag enthielt sich die Union und fand gerade die Änderung des Umrechnungsmaßstabs unnötig. Kaum sind Sie in Berlin an die Macht gekommen, nutzen Sie die erstbeste Möglichkeit, die Ihnen unliebsame liberale Regelung des Bundes wieder zu konterkarieren. Warum? – In der Begründung der Verordnung sind Sie immerhin ehrlich: Sie wollen eine – Zitat – „unangemessene weitere Begünstigung der Verurteilten“ vermeiden. Ich sage Ihnen: Welche Begünstigungen angemessen oder unangemessen sind, entscheiden immer noch der Gesetzgeber und die Gerichte und nicht die Exekutive. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Dann haben Sie das auch noch ohne Beteiligung der Haftanstalten und der freien Träger getan. Die haben erst durch mich erfahren, dass die Änderung auf der Senatstagesordnung stand. Dieser intransparente Politikstil geht gar nicht, liebe CDU. Unsere Justizverwaltung ist nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ich erwarte Beteiligung, Transparenz und öffentliche Debatten, wenn Regeln geändert werden. An dieser Stelle danke ich der SPD, dass sie damals die Vertagung erwirkt hat und so zum Beispiel der Paritätische Wohlfahrtsverband überhaupt noch die Möglichkeit hatte, eine fachliche Stellungnahme abzugeben, und zwar eine ablehnende. Wir beantragen, Ihre Verschärfung zurückzunehmen und unter Parlamentsvorbehalt zu stellen. Die Konterkarierung der aus linker Sicht noch unzureichenden Bundesgesetzgebung zur Reduktion der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Hintertür muss beendet werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
