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Dennis Buchner

06.06.2024 Sitzungen 19/49

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1304 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1706 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Antrag abgelehnt. Und wir kommen dann zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden. Für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als stellvertretendes Mitglied. Für das Präsidium Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglieder. Für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied. Für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als stellvertretendes Mitglied. Für das Kuratorium des Lette-Vereins Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als stellvertretendes Mitglied. Für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied. Und für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht dann jeweils die Möglichkeit vor, Ja, Nein oder Enthaltung anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin und einem Beisitzer vermerkt worden ist. Dazu ist es hilfreich, Ihren Namen anzugeben und zu warten, bis der Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite; Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise wieder darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Und nun bitte ich den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Und dann bitte ich auch schon die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. Dann scheinen wir für heute soweit spielfertig zu sein und ich bitte die Kollegin Kühnemann-Grunow, mit dem Namensaufruf zu beginnen und dann auch die Stimm-zettel auszugeben! [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Dann frage ich, ob alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Beisitzerinnen und Beisitzer die Gelegenheit hatten zu wählen. – Dann bitte ich die Mitglieder des Hauses schon mal, die Sitzplätze wieder einzunehmen, weil wir gleich fortsetzen werden. Ich schließe jetzt den Wahlgang, denn es ist niemand mehr dabei zu wählen. Dann bitte ich den Saaldienst, die Tische wieder abzubauen, und dann werden wir gleich wie angekündigt die Sitzung fortsetzen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer bitte ich, mit der Auszählung zu beginnen. Dann erlaube ich mir schon mal, weiterzumachen. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Drittes Gesetz zur Änderung des Rechnungshofgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 22. Mai 2024 Drucksache 19/1694 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0903 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0903 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1694 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind dann offenbar tatsächlich alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Der Form halber: Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Ausführungsrechts zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe und zur Änderung weiterer Gesetze Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 27. Mai 2024 Drucksache 19/1701 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1639 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 6 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1639 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1701 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten. Trotzdem der Form halber die Gegenprobe: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist entsprechend niemand. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 22. Mai 2024 Drucksache 19/1705 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1574 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die beiden Paragrafen der Gesetzesvorlage sowie den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1574 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1705 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? Das ist die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich? – Das sind die Grünenfraktion, die AfD-Fraktion und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 stehen auf der Konsens der SPD. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“ Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1615 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich würde einmal bitten, auf der Senatsbank ein wenig mehr Ruhe walten zu lassen. Die Tagesordnungspunkte 20 und 21 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Gesetz zur Änderung der Tilgungsverordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1656 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und zwar mit dem Abgeordneten Schlüsselburg, und der hat das Wort.

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