Dr. Ersin Nas
– Nein! – Liebe Linksfraktion! Um noch einmal bei Ihrem Antrag zu bleiben: Sie wollen ein Gutachten über die angespannte Wohnungsmarktlage haben. Ich glaube, wir brauchen kein Gutachten. Schauen Sie sich einfach die Rechtsprechung der Berliner Gerichte an! Die angespannte Wohnungsmarktlage wird seit Jahren von den Berliner Gerichten angenommen. Gerade wenn es auch um den Mieterschutz geht, wie zum Beispiel bei Härtefallanträgen, wird immer wieder die angespannte Wohnungsmarktlage befürwortet. Abschließend noch ein paar Worte zu der Bundesratsinitiative: In der Tat, es gibt verschiedene Reformvorschläge, wie man den § 5 auf der Bundesebene ändern beziehungsweise reformieren kann. Die Vorschläge gehen sogar so weit, dass man den subjektiven Teil streichen will. Das halte ich persönlich für sehr bedenklich, denn es geht schließlich um einen Bußgeldtatbestand, wo auch die persönliche Schuld eine Rolle spielen sollte. Ich sehe da keinen Anlass, eine Bundesratsinitiative zu starten. Wir müssen das geltende Recht konsequent anwenden. Das würde den Mieterinnen und Mietern unserer Stadt deutlich mehr helfen, als hier über Reformvorschläge auf Bundesebene zu diskutieren. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! [Beifall bei der CDU – Beifall von Bettina König (SPD)]
