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Marianne Burkert-Eulitz

GRÜNE 23.05.2024 Sitzungen 19/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Koalition vor einem Jahr diesen Antrag eingebracht hätte, hätte ich gesagt: Guter Antrag zur richtigen Zeit, gut gemacht, da müssen wir ran! An dem, was Sie hier als großen Wurf verkünden, arbeitet die Senatorin, die heute schon viel Kritik einstecken musste, seit über einem Jahr, also quasi seitdem sie ins Amt gekommen ist. Schon als Abgeordnete hat sie zum Thema Pflegekinder gearbeitet. Das eint uns da so ein bisschen. Wir begegnen uns auch auf entsprechenden Veranstaltungen immer wieder. Da muss man sagen, Sie kommen mit Ihrem Antrag jetzt einfach ein bisschen zu spät. Unseren Antrag, der auch schon mehrere Monate alt war, haben Sie erst mal abgelehnt. Wir verstehen nicht, warum Sie jetzt, nachdem die Verwaltung längst arbeitet, die Arbeitsgruppen auch schon zum Schluss kommen, mit diesem Antrag kommen. Wenn sie mal zum Landesjugendhilfeausschuss kommen würden, zum Unterausschuss HzE – daran hätte die Verwaltung auch entsprechend gearbeitet. Herr Simon! Das mit dem Elterngeld habe ich mit denen da diskutiert. Hier wurde von der Verwaltung gesagt: Nein, das geht rechtlich nicht. – Dann haben wir miteinander diskutiert, dass das natürlich geht, weil andere Bundesländer das auch machen und weil ein Land natürlich auch eine Besserstellung gegenüber dem Bund machen kann. Deswegen bin ich auch froh, dass es aufgenommen wurde, dass es umgesetzt wird, und es ist ein wichtiger Punkt, weil viele Alleinerziehende auch sozusagen Pflegekinder nehmen würden, wenn sie denn wirtschaftlich unabhängig sein könnten, was sie nicht sind, weil sie natürlich in dieser Zeit, in der auch Bindungen entstehen sollen, mit den Kindern nicht zu Hause bleiben können. Wichtiger Punkt! Deswegen ist es von der Verwaltung aufgenommen worden. Den können wir abhaken, weil das schon gemacht wird. Bei § 86 Absatz 6 SGB VIII weiß kein Mensch mehr, wie das in diese Regelung in Berlin gekommen ist. Bundesgesetz regelt eigentlich, dass da das Jugendamt zuständig ist, wo die Pflegeeltern nach zwei Jahren wohnen. In Berlin ist es immer hin- und hergegangen. Das muss einfach nur gestrichen werden, das ist auch nicht aufwendig. Aber wenn Sie etwas für die Pflegefamilien tun wollen – und dazu steht hier gar nichts –, wie wäre es, für queere Pflegefamilien was zu machen? Da haben wir eher einen Rückwärtstrend, was die Wertschätzung und so weiter angeht. Bei der Unterstützung auch von zum Beispiel lesbischen Pflegefamilien haben wir einiges zu tun. Wozu Sie auch nichts schreiben, sind die gesetzlichen Änderungen, die wir im SGB VIII gerade zu den Pflegefamilien hatten, also §§ 37b und 37c SGB VIII. Da sagen Sie gar nichts zu den Kinderschutzkonzepten, die gemacht werden müssen; zu der Qualifizierung der Perspektivenklärung von Kindern, die aus ihren Familien genommen wurden; zur Unterstützung von Pflegefamilien, die eben keine Hilfen zur Erziehung sind, sondern die in einer größeren Zahl in ihrer Familie leben, bei Onkel, Tante, Opa und Oma. Die werden meistens von den Jugendämtern weggeschickt. Da wird dann gesagt, die haben keine Ansprüche auf Hilfen. Da wäre ein großer Punkt, an den Sie auch noch anknüpfen sollten. Auch zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen hätte ich mir etwas gewünscht. Das wäre sogar noch neuer gewesen als das, was die Studie und die Arbeitsgruppen, die schon seit acht Jahren daran arbeiten, aufgenommen haben. Richtig und gut ist es, die Pflegekostensätze anzuheben. Da sind wir trotzdem nicht da, wo wir hin müssen. Da müssen Sie sich noch mal ein bisschen anstrengen. Ich glaube aber nicht, dass sie bei der Haushaltslage da irgendwie noch punkten werden. Die Pflegeeltern, die Kinder brauchen das. Ansonsten hat Herr Simon ja gesagt, dass Sie eigentlich Geld einsparen, wenn Sie mehr Pflegeeltern gewinnen.

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