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Christian Zander

CDU 23.05.2024 Sitzungen 19/48

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es handelt sich um ein durchaus ernstes und kontrovers diskutiertes Thema. – Ich finde es schon ein starkes Stück, dass Sie behaupten, dass der Beschluss des Ärztetages Ihren Antrag tatsächlich unterstützt, denn unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit trieft Ihr Antrag nur so vor Antitransgender-Polemik. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] „Deckmantel“ sage ich deshalb, weil alle wissenschaftlichen Erläuterungen und Befunde, die Sie anführen, nur aus einer ganz bestimmten wissenschaftlichen Strömung kommen, die zum Teil sehr fragwürdige wissenschaftliche Methoden angewandt hat, insofern zum Beispiel nur Eltern befragt wurden, die mit ihren Kindern und der Entscheidung, die sie getroffen haben, unglücklich sind. Das ist ja keine fundierte wissenschaftliche Herangehensweise. Wie Sie schon sagten, hat der Deutsche Ärztetag kürzlich einen Antrag mit dem Titel „Behandlung einer Geschlechts d ysphorie bei Minderjährigen“ beschlossen. Sie haben richtig wiedergegeben, was gefordert wird, nämlich, dass solche Pubertätsblocker und Hormontherapien et cetera nur im Rahmen wissenschaftlicher Studien und nach medizinischer und psychiatrischer Diagnostik gestattet sein sollen, weil Auswirkungen dieser Mittel und Methoden nicht mit entsprechenden Studien belegbar beziehungsweise nachweisbar sind. Der Antrag warnt davor, solche Präparate oder Eingriffe ohne medizinische Evidenz und Diagnostik anzuwenden. Der Antrag äußert die berechtigte medizinische Sorge, mangels Evidenz eine unkontrollierte Anwendung von Hormontherapien oder geschlechtsumwandelnde Operationen anzuwenden. Jetzt kommt der entscheidende Unterschied zu Ihrem Antrag und Ihren Forderungen. Der größte Unterschied liegt im Grundnarrativ. Der Deutsche Ärztetag fordert einen differenzierten und mit Evidenz unterfütterten Umgang mit geschlechtsumwandelnden Hormontherapien, und er geht weiterhin davon aus, dass es sich bei Geschlechtsinkongruenz und Geschlechts d ysphorie um eine medizinische Diagnose handelt, während Sie in Ihrem Antrag formulieren, dass es sich auch um eine „soziale Ansteckung“ handeln könnte. Diese fundierte wissenschaftliche Annahme unterminiert der AfD-Antrag. Es geht nicht um eine soziale Verirrung, sondern um eine anerkannte Diagnose, die als solche auch ernstgenommen werden sollte. Den tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf von Transgender als Hype abzutun, wertet Transgender massiv ab.

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