Sebastian Walter
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Verabschiedung des Landesantidiskriminierungsgesetzes vor vier Jahren wurde von der Opposition in diesem Haus der Teufel an die Wand gemalt. Es wurde fleißig gewarnt vor einem angeblichen Bürokratiemonster, vor pauschalen Verdächtigungen und einer Klageflut vor den Berliner Gerichten. Das war damals schon hanebüchen, und nach vier Jahren lässt sich erst recht und rein faktisch feststellen: Nichts von diesen Schreckensszenarien ist eingetreten, gar nichts. [Karsten Woldeit (AfD): Falsch!] Die Vorwürfe von CDU, FDP und AfD waren und sind völlig substanzlos. Und damit ist alles zu dem heutigen Antrag der AfD gesagt. Punkt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte, andere Bundesländer beneiden uns darum. [Beifall von Elif Eralp (LINKE) – Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Es gibt inzwischen Koalitionsverabredungen und Initiativen zu ähnlichen Gesetzen nach Berliner Vorbild beispielsweise in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Mit dem LADG hat Berlin eine Schutzlücke geschlossen. Erstmals wurde anerkannt, dass es durch die öffentliche Hand auch zu Diskriminierung kommen kann – egal, ob es sich dabei um Behörden, um Schule oder etwa Polizei handelt – und dass der Staat dafür Verantwortung übernehmen muss. Es wurde anerkannt, dass von Diskriminierung betroffene Personen gezielt unterstützt und bei der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden müssen. Dazu wurde auch die Ombudsstelle eingerichtet. Sie hat seit ihrer Einrichtung im Jahr 2020 mehr als 2 000 Beschwerden registriert und bearbeitet bei kontinuierlich steigenden Beschwerdezahlen; und das bei zum Teil sehr komplexen Sachverhalten, mangelnder Unterstützung durch involvierte Behörden und einer anhaltenden personellen Unterausstattung. Insofern gilt der Leiterin der LADG-Ombudsstelle und ihrem Team heute und hier unser ganz besonderer Dank für den Einsatz für Berlin. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Orkan Özdemir (SPD) und Mathias Schulz (SPD)] Klar ist nach vier Jahren Praxis aber auch: Es gibt Lücken beim LADG und neue Bedarfe bei dessen Umsetzung. Eine Evaluation und Weiterentwicklung des LADG ist aus unserer Sicht daher zwingend notwendig. Dazu gehört die Berücksichtigung weiterer Merkmale, wie die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Körpergewichts. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die LADG-Ombudsstelle ein Befragungs- und Initiativrecht sowie ein unabhängiges Presserecht erhält. Nicht zuletzt muss ihre personelle Ausstattung endlich substanziell gestärkt werden. Es kann eben nicht sein, dass die Ombudsstelle ihre Arbeit einschränken muss, weil nicht genug Personal da ist. Das ist ganz klar falsch. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart – ich zitiere –: „Das Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt erhalten und wird weiter fortentwickelt.“ Immerhin, es könnte also Hoffnung bestehen, dass die Lücken geschlossen werden, die ich gerade angesprochen habe. Allein die zuständige SPD-Senatsverwaltung hat es bereits im Sommer letzten Jahres abgeräumt und auch in der Antwort auf die jüngste Schriftliche Anfrage der Kollegin Eralp noch mal bekräftigt, dass der Koalitionsvertrag hier leider nichts wert ist. Ich zitiere: „Eine Reform des LADG ist aktuell nicht geplant. Der Schwerpunkt liegt in dieser Legislaturperiode auf der Umsetzung des Gesetzes.“ Ich kann nur sagen: Na, bravo! Das grenzt an politische Anspruchslosigkeit. Berlin droht hier an der Stelle ein antidiskriminierungspolitischer Stillstand. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Burkard Dregger (CDU): Na ja!] Der Senat verliert sich derweil auch an anderen Stellen in Untätigkeit. Zusätzliche 20 Millionen Euro zur Antisemitismusprävention hat das Abgeordnetenhaus im Dezember beschlossen, und bis heute, nachdem mehr als fünf Monate verstrichen sind, gibt es noch nicht einmal ein Konzept dafür. Wir haben gestern alle die erschreckenden Zahlen von RIAS zur Kenntnis genommen. Allein OFEK hat im Zeitraum von sechs Monaten mehr Beratungsfälle aufgenommen als in den sechs Jahren seit der Gründung. Die zivilgesellschaftlichen Projekte, die seit dem 7. Oktober gegen den grassierenden Antisemitismus ankämpfen, haben aus diesem Ansatz, diesen 20 Millionen Euro der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bislang weder eine Stärkung erhalten noch irgendeinen Euro mehr gesehen. Das geht gar nicht! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Also, wir erwarten von der Koalition ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung des LADG und zur uneingeschränkten Unterstützung der Zivilgesellschaft in ihrer Arbeit insbesondere gegen Antisemitismus, aber auch gegen Rassismus und Diskriminierung. Wir zumindest werden dafür weiterkämpfen, dass der Diskriminierungsschutz in Berlin weiter gestärkt und ausgebaut wird. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
